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BERLINER Chronik: 1. März 1987

Neue Kuppel für den Deutschen Dom Strafgelder für Westler im Transit.

Der im Krieg zerstörte Deutsche Dom am Platz der Akademie (Gendarmenmarkt) soll nach der Wiederherstellung für Kunstausstellungen genutzt werden, wie DDR-Kulturstaatssekretär Kurt Löffler erklärt. Der Wiederaufbau begann in den achtziger Jahren, nachdem das Eigentum von der Evangelischen Kirche an den Magistrat übergegangen war, die Kuppel ist bereits fertig. Löffler weist auf den Wiederaufbau weiterer historischer Kirchenbauten hin, die schon zur 750-Jahr-Feier der Stadt eröffnet werden, so die Nikolaikirche, die Friedrichswerdersche und die Marienkirche. Der Deutsche Dom wird dagegen erst nach dem Ende der DDR nach der Wiederherstellung der Predigtkirche im Juni 1993 eröffnet.

Bundessenator Rupert Scholz legt eine Liste der Ordnungsstrafen vor, die westliche Autofahrer bei Verstößen im Transit erfahrungsgemäß zahlen müssen, in Westgeld. Scholz kritisiert, dass es keinen festen Bußgeldkatalog gibt. So kostet unerlaubtes Verlassen der Transitstrecke oder Missachtung des Tempolimits 30 bis 500 D-Mark. Bei der Festsetzung des Bußgeldes gehe die DDR-Volkspolizei auch von den für sie erkennbaren „persönlichen Verhältnissen“ des Autofahrers und seinem Verhalten gegenüber den Vopos aus. Brigitte Grunert

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