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BERLINER Chronik: 3. März 1987

Es gibt Streit um die Beflaggung von Binnenschiffen im Transit.

Bundesregierung und Senat stellen klar, dass West-Berliner Binnenschiffer im Transit durch die DDR die bundesdeutsche Flagge hissen dürfen. Der Anlass: An der Grenzabfertigungsstelle bei Nedlitz nordwestlich von Potsdam haben DDR-Grenzposten einen West-Berliner Frachtschiffer gezwungen, die Bundesflagge einzuholen und die Bärenflagge aufzuziehen. Damit wollten sie demonstrieren, dass West-Berlin nach östlicher Lesart eine „selbstständige politische Einheit" ist.

Auf Protest der Bundesregierung ließ die Ständige Vertretung der DDR in Bonn zwar wissen, dass sich „der einmalige Vorgang nicht wiederholen wird“, doch folgte ein zweiter Flaggenzwischenfall, diesmal während der Grenzabfertigung bei Schnackenburg. Senatssprecher Winfried Fest spricht von einem „unfreundlichen und vor allem rechtswidrigen Akt“, einem Fall für die innerdeutsche Transitkommission. Nach dem Flaggenrecht können Binnenschiffer zwar neben der Bundesflagge auch ihre jeweilige Landesflagge hissen, nicht jedoch die Landesflagge allein, die für sich genommen kein Hoheitszeichen ist. Brigitte Grunert

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