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Blick ins Landgericht Berlin.

© Rolf Kremming/dpa

Update

Berliner Landgericht erneuert Urteil: Lebenslange Haft nach Tötung von 15-Jähriger an der Rummelsburger Bucht

Weil er eine Jugendliche vergewaltigte und anschließend umbrachte, muss ein 43-Jähriger lebenslang in Haft. Der BGH hatte ein erstes Urteil teilweise aufgehoben.

| Update:

Die langen Haare ließ er vors Gesicht fallen. Die schmalen Hände des Mannes, der eine Schülerin getötet hat, baumelten über der Brüstung. Bekim H. setzte sich nicht. Er hatte auf ein anderes Urteil gehofft. Doch auch im neu aufgelegten Prozess entschied das Landgericht auf lebenslange Haft. Der 43-Jährige sei des Mordes und der Vergewaltigung schuldig. Es gebe keine Anzeichen für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit, auf die seine Verteidiger plädiert hatten.

Die 15-jährige Schülerin kam in der Nacht zum 5. August 2020 von einem Treffen mit Freundinnen und war fast zu Hause, als sie am S-Bahnhof Ostkreuz in die Falle eines Mannes ging. Bekim H., den sie nicht kannte, gab sich freundlich. Sie kamen ins Gespräch. Die Schülerin wurde wohl neugierig, als von Speed die Rede war. Sie begleitete den Mann schließlich.

Mord zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs

Er ging mit ihr zu einem Brachgelände an der Rummelsburger Bucht. Sie kletterten über einen zwei Meter hohen Zaun. Die Stimmung war gut. So hatte es ein obdachloser Mann später berichtet, der in der Nähe campiert hatte. Als sie den Zaun überwunden hatten, habe Bekim H. das Mädchen sexuell angegriffen, hieß es nun im Urteil. Sie habe sich gewehrt. Er habe ihren Hals umfasst – „würgen gehört zu seinen Sexualpraktiken“, so das Gericht. Es sei Mord zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs gewesen.

Bekim H. war bereits im März vorigen Jahres wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine andere Strafkammer des Landgerichts ging allerdings von einem anderen Mordmerkmal aus als die jetzigen Richter. H. habe die vorangegangene Vergewaltigung verdecken wollen, hieß es im ersten Urteil.

Auf Revision des Angeklagten ging der Fall zum Bundesgerichtshof. Der BGH hob das Urteil teilweise auf – sämtliche Feststellungen zur subjektiven Seite sollten erneut geprüft werden. Zentrale Frage war im jetzigen Prozess somit die nach der Schuldfähigkeit des 43-Jährigen. Damit hatten sich seit Jahren immer wieder Psychiater befasst.

Bekim H. war bereits für 13 Jahre im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht – nach einer Vergewaltigung. Bei der Tat sei er wegen einer Erkrankung nicht schuldfähig gewesen, hieß es später im Urteil. 2013 wurde er in einem Gutachten als nicht mehr gefährlich eingestuft, andererseits aber soll es weitere negative Prognosen gegeben haben. Dennoch wurde er 2014 zur Bewährung und unter Führungsaufsicht aus dem Maßregelvollzug entlassen. Allerdings sei es ihm gelungen, bei Kontrollen beispielsweise zu seinem Alkoholkonsum zu täuschen.

H. führte die Polizei zur Leiche des Mädchens

Die Psychiaterin sagte weiter, es liege bei H. zwar eine hirnorganische Störung vor. Diese aber habe nicht zu der Tat geführt. „Dissoziales Verhalten“ habe sich bei H. eingeschliffen – seit seiner Jugend. In der Zeit im Maßregelvollzug sei sehr viel versucht worden. H. aber habe sich allem entzogen. Er besitze die Fähigkeit, „zu manipulieren, zu täuschen, zu tricksen.“

H. hatte im ersten Prozess erklärt, er habe die 15-Jährige nach freiwilligem Sex „leicht gewürgt“, nicht töten wollen. Sie habe sich plötzlich nicht mehr bewegt. Er war Stunden nach der Tat mit einem Rechtsanwalt zur Polizei gegangen und hatte angegeben, eine „zumindest verletzte Person“ liege an der Rummelsburger Bucht. Er führte die Beamten zu dem Brachgelände.

Auch wenn er angetrunken gewesen sei und bei ihm Defekte vorliegen – „seine Einsichtsfähigkeit blieb erhalten“, hieß es nun im Urteil. Eine leichte bis mittelgradige Beeinflussung durch Alkohol habe zwar vorgelegen, diese aber habe seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt. Sein dissoziales Verhalten, das sich seit seiner Kindheit entwickelte, sei ohne Krankheitswert. „Er kennt die Regeln, er hätte es alles anders machen können an dem Abend, er wollte es nicht“, sagte eine Rechtsanwältin der Nebenklage.

Die Mutter und die Schwester seines Opfers, die Nebenklägerinnen waren, verließen den Gerichtssaal still. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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