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Emblem der Berliner Polizei auf der Jacke eines Polizeibeamten.

© imago images/photothek

Zu Geldstrafe verurteilt : Berliner Polizist missbraucht Notruf – wegen Maskenpflicht

Der Beamte wird wegen Notrufmissbrauchs verurteilt und fällt durch Querdenken-Ideologie auf. Die Behörde schweigt dazu.

Ein Beamter der Berliner Polizei und AfD-Lokalpolitiker steht im Verdacht, Ideologien der Querdenken-Bewegung zu verbreiten. Nach Tagesspiegel-Informationen wurde André G. bereits im Mai 2022 vom Amtsgericht Stralsund zu einer Strafe wegen Notrufmissbrauchs verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2021 in zwei Fällen unrechtmäßig und anlasslos die 110 gewählt zu haben.

G. soll sich damals in einem Kurhotel an der Ostsee aufgehalten haben. Wiederholt wurde er vom Personal des Hotels dazu aufgefordert, die damals geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hotellobby zu befolgen. Dem sei G. nicht nachgekommen. Daraufhin soll der Polizist den Polizei-Notruf gewählt haben.

Weil er mit der Reaktion der Beamten des ersten Streifenwagens nicht einverstanden gewesen sein soll, wählte G. erneut die 110 und forderte eine neue Streife an. Das Stralsunder Gericht verurteilte den Berliner Polizisten zu einer Geldstrafe von 100 Tagesätzen zu je 70 Euro, insgesamt also 7000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, G. legte Berufung ein. Die ist nun ein Fall für das Landgericht Stralsund.

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Polizist ruft Polizei

Es ist nicht das erste Mal, dass der Berliner Polizist im Kontext des Verstoßes von Corona-Richtlinien auffällt. Im Dezember 2020 kommt es in der Stadthalle Falkensee zu turbulenten Szenen. G. wohnt in Falkensee bei Berlin und ist seit Winter 2019 nachgerückter Abgeordneter der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung.

Wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ damals berichtete, soll der Berliner Polizist den Beratungsort des Gremiums ohne den damals obligatorischen Mund-Nasen-Schutz betreten haben. Als ihn die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Julia Concu (Grüne) daraufhin nach einer Masken-Befreiung fragte, soll G. nur die Kopie eines Attests vorgezeigt haben. Diese habe die Vorsitzende nicht akzeptiert.

Daraufhin kam es zum Polizeieinsatz. Auch in diesem Fall alarmierte G. seine Kollegen - diesmal der Polizei Brandenburg. Die rücken mit vier Einsatzkräften an. Letztlich verließ G. die Stadthalle, jedoch nicht ohne „rechtliche Konsequenzen“ anzukündigen, wie die MAZ berichtete.

Nach Tagesspiegel-Informationen ist G. auch schon intern, innerhalb seiner Direktion wegen fragwürdigen Äußerungen zu Corona-Maßnahmen und Impfungen aufgefallen. Der Beamte arbeitet bei der Direktion 2 im Westen Berlins als Kriminalhauptkommissar. G. ist dienstlicher Waffenträger und verantwortlich für Kfz-Kriminalität, also unter anderem Autodiebstahl.

Die Berliner Polizei wollte sich auf Tagesspiegel-Nachfrage nicht zu ihrem Beamten äußern. Da die Auskunft eine „konkrete Person“ betreffe, können aus „datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen“ keine Informationen erteilt werden, heißt es aus der Pressestelle. Auch G. selbst ließ Anfragen unbeantwortet.

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