zum Hauptinhalt

Korruption in Unternehmen: Auf schmalem Grat

Rund 300 Strafverfahren wegen Korruption gibt es jährlich in Berlin. Große Fälle sind dabei selten, zumal hier nur wenige Großunternehmen ihren Hauptsitz haben.

Eric Schweitzers Grußwort hatte es in sich: Er wisse aus eigener Erfahrung, dass Ermittlungen wegen Korruption „sehr belastend“ sein können, sagte der Präsident der Berliner Industrie- und Handelskammer jetzt beim ersten „Tag der Unternehmenssicherheit“ der IHK zum Thema Korruptionsprävention. Schließlich sei er „selbst einmal Gegenstand eines Verfahrens“ samt Hausdurchsuchung gewesen. Es koste „viel Zeit und Geld“, die Vorwürfe auszuräumen, und man stehe sofort „im Mittelpunkt der Öffentlichkeit und der Medien“. Die Frage sei aber, wo Bestechung beginnt: „Wie groß darf der Blumenstrauß sein, und darf man Amtsträger zum Essen einladen?“

Welche Geschenke noch „sozialadäquat“ und damit zulässig sind, ist umstritten. Bundesbeamte dürfen Zuwendungen im Wert von mehr als 25 Euro nicht ohne Genehmigung annehmen. Berlins Staatsanwälte sind strenger: Sie ermitteln in der Regel schon ab einem Wert von fünf Euro.

Das Verfahren gegen Schweitzer wurde später eingestellt. Ins Visier der Fahnder war er vor Jahren als Chef der Abfall- und Recyclingfirma Alba geraten, die das Basketballteam Alba Berlin sponsert. Den Ermittlungen zufolge hatten sich Dutzende Amtsträger von der Firma zu Heimspielen der Basketballer einladen lassen. Laut Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Fätkinhäuer, Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, führte ein ähnlicher Fall in Karlsruhe zum Stopp der Ermittlungen: Dort wurde Ende 2007 der damalige Chef des Energiekonzerns EnBW freigesprochen, der als Sponsor der Fußball-WM 2006 baden-württembergische Regierungsmitglieder und einen Staatssekretär des Bundes zu WM-Spielen eingeladen hatte. Es fand sich jedoch kein Beweis dafür, dass dies auf die Dienstausübung der Eingeladenen abzielte.

In Berlin gibt es jährlich rund 300 Strafverfahren wegen Korruptionsdelikten. Meistens geht es um geringfügige Zuwendungen an Amtsträger oder Mitarbeiter von Firmen, mit denen ein Unternehmen eine Geschäftsbeziehung hat. Große Fälle sind selten, zumal hier nur wenige Großunternehmen ihren Hauptsitz haben. Das bundesweite Korruptionsbekämpfungsgesetz stellt auch Schmiergeldzahlungen im Ausland unter Strafe. Anfällig für Bestechung seien zum Beispiel unterbezahlte polnische Veterinäre, sagte Kriminaloberrat Jörg Freymann vom Landeskriminalamt (LKA) bei der IHK-Veranstaltung. In Deutschland sieht er „keinen Zusammenhang“ zwischen unterdurchschnittlich bezahlten Berufen und „besonderer Neigung zu korruptivem Verhalten“. Eher schon spiele individuelle Geldnot eine Rolle. So habe es in Berlin einen „spielesüchtigen Spielgerätekontrolleur“ gegeben, der bei Kontrollen von Automatencasinos ein Auge zudrückte. Das fiel erst auf, als der Beamte im Urlaub war und sein Vertreter einige Verstöße gegen Vorschriften bemerkte. In die Schlagzeilen gerieten Fahrlehrer und TÜV-Prüfer, die Fahrschülern gegen Bezahlung zum Führerschein verholfen hatten.

Bekannt wurden in Berlin vor allem die Bauskandale. Bereits 1985 flog die Affäre um den Charlottenburger Baustadtrat Wolfgang Antes auf. Bei Baufirmen wurden damals Geschenkelisten gefunden, auf denen große Teile der Berliner Verwaltung standen, wie sich Oberstaatsanwalt Fätkinhäuer erinnert. Er wünscht sich eine „rigide Weisung“ zurück, mit der 1990 der damalige Innensenator Erich Pätzold reagiert hatte: Amtsträger durften gar nichts mehr annehmen, außer mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorgesetzten. Fätkinhäuer fordert, dass ein Unternehmer, der einem Amtsträger etwas schenken will, sich selbst um die Zustimmung des Behördenleiters bemüht. Pätzolds „Ausführungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken“ liefen 2003 aus. Allerdings heißt es aus der Innenverwaltung, man habe allen Dienststellen „durch Rundschreiben empfohlen, unter anderem diese Vorschriften bis auf weiteres anzuwenden“. Nachfolgeregelungen würden „derzeit geprüft“, sagte Sprecherin Tatjana Pohl. Es handele sich eigentlich aber nur um Ergänzungen des Beamtenstatusgesetzes, das die Geschenkeannahme ohne Erlaubnis untersage.

Fätkinhäuer sieht auch eine Rechtsunsicherheit bei der Strafverfolgung, unter der die Ankläger, die Verteidiger und deren Mandanten aus der Wirtschaft litten. Man müsse „dem Geschenkegeber nachweisen, dass er dieses Geschenk für die Dienstausübung gewährt hat“. Das sei fast immer unmöglich. Der Gesetzgeber sei mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz „als Tiger losgesprungen, aber als Bettvorleger gelandet“.

Wer Schmiergeld zahlt, muss in Berlin damit rechnen, auf einer von der Stadtentwicklungsbehörde geführten „Schwarzen Liste“ zu landen und lange keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten. Auch Gewinnabschöpfungen sind möglich. Im Extremfall bleibt eine Firma zum Beispiel auf den Kosten eines Bauprojekts sitzen, und alle Einnahmen sind weg.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false