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Ein Lebensmittelkontrolleur bei der Arbeit.

© picture alliance / dpa

Saubere Küchen für Berlin: Ergebnisse von Restaurantkontrollen müssen künftig veröffentlicht werden

Auch ohne dem Koch auf die Finger zu schauen, sollen sich Restaurantgäste in Berlin künftig über Sauberkeit und Hygiene informieren können. Doch es gibt auch Kritik.

Um Verbraucher:innen besser zu schützen, setzt Berlin künftig auf mehr Transparenz beim Besuch eines Restaurants oder Imbisses. Ab 1. Januar gilt, dass jeder von der Lebensmittelüberwachung kontrollierte Betrieb das Ergebnis öffentlich aushängen muss. So soll vor allem für die mehr als 30.000 gastronomischen Betriebe in der Stadt der Anreiz erhöht werden, für Sauberkeit zu sorgen.

Darüber hinaus setzt der für Verbraucherschutz zuständige Staatssekretär, Markus Kamrad (Grüne), darauf, dass Kund:innen jenen Geschäften den Vorzug geben, die ein positives Kontrollergebnis vorweisen können. „Das Gesetz ist gelebter Verbraucherschutz“, sagte Kamrad am Mittwoch und erklärte: „Es geht uns darum, maximale Transparenz zu schaffen.“

Durchsetzen soll diese das im September 2021 beschlossene Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz, kurz LMÜTranspG. Ein Wortungetüm, das zuletzt häufig als „Saubere-Küchen-Gesetz“ übersetzt worden sei, berichtete Kamrad. Allerdings sei die Bezeichnung nicht ganz zutreffend. Die Veröffentlichungspflicht gilt schließlich auch für all jene Lebensmittelhändler, die die Speisen zwar verkaufen, diese aber nicht selbst zubereiten - etwa Supermärkte. Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt zwölf Monate lang.

Daran, die neu geschaffene Transparenz zeitlich zu befristen, übte Rauna Bindewald von der Organisation Foodwatch Kritik. Das Gesetz laufe Gefahr, seinen Zweck zu verfehlen, erklärte die Juristin und begründete das unter anderem mit dem Fehlen einer Kontrollhistorie.

Dass Nachkontrollen von den Betrieben kostenpflichtig beauftragt werden könnten, sei „äußerst problematisch“, erklärte Bindewald. Sie lobte das Gesetz aber dennoch als bundesweit vorbildlich und kritisierte den Bund dafür, bislang nicht gesetzgeberisch tätig geworden zu sein.

Anerkennend äußerte sich Adrian Goetz, Gastronom mit Filialen in Mitte und Weißensee. Er erklärte: „Die Unternehmen, die den nötigen Aufwand betreiben, werden bessergestellt und können nach außen zeigen, dass alles top ist.“

Abzuwarten bleibe, ob das vorgesehene Skalenmodell von grün für sehr gute Kontrollergebnisse hin zu rot für nicht ausreichende Befunde ähnlich eingängig sei wie das etwa aus Dänemark bekannte Smiley-Prinzip. Ob das Gesetz geeignet sei, schludrige Betriebe zu mehr Sauberkeit zu motivieren, müsse man sehen, ergänzte Goetz.

Klar ist: Damit das Gesetz wirkt, muss die Zahl der Kontrollen steigen. Statistiken zufolge musste zuletzt jeder Gastronom in der Stadt ein Mal in drei Jahren mit einer Kontrolle rechnen. Den zuständigen Bezirken fehlt schlicht das Personal, um mehr Kontrollen durchzuführen. Künftig müssen sie nun auch den Aushang der Kontrollergebnisse nachhalten. Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht können mit einer Strafe bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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