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Gefährliches Kaliber. Uniformierte hielten die Tankstelle besetzt. Foto: dpa/Stefan Csevi

© dpa

Berlin: Besetzer pumpen Tankstelle leer Polizei räumt Zapfstation

im Grenzgebiet.

Schwedt/Chojna - Ein Großeinsatz der polnischen Polizei hat die Besetzung einer Tankstelle in Chojna gegenüber von Schwedt vorläufig beendet. Zusammen mit einem Gerichtsvollzieher drang ein Spezialkommando am Freitag auf das von bewaffneten Angehörigen einer Sicherheitsfirma abgeriegelte Gelände am Oderufer vor. Die mit Tarnanzügen und Gesichtsmasken bekleideten Männer beugten sich nach einer Stunde dem Druck und verließen das von ihnen am vorigen Sonntag nach einem Streit zwischen zwei Konkurrenzunternehmen in Beschlag genommene Areal. Allerdings kann der Betrieb der vor allem bei deutschen Tanktouristen beliebten Station erst im Lauf der kommenden Woche wieder aufgenommen werden. Die Besetzer haben nicht nur sämtliches Benzin und Diesel aus den Tanks abgepumpt, sondern auch mehrere Zapfsäulen beschädigt und die Verkaufsstelle verwüstet.

Nach Auskunft eines Beschäftigten des bisherigen Tankstellenbetreibers Setpol hat das Gericht die vom Unternehmen Apexim angeordnete Besetzung für „rechtswidrig“ erklärt. Apexim hatte das Grundstück vor einem Jahr von der hoch verschuldeten Gemeinde Chrojna erworben, obwohl die Firma Setpol noch einen Pachtvertrag über zwei Jahre besitzt. Apexim hatte bislang vergeblich versucht, das lukrative Tankstellengeschäft an diesem Ort hinter der Grenze zu übernehmen. Mit der in Polen bislang einmaligen Besetzung einer Station sollte Setpol eingeschüchtert und zur Aufgabe des Standorts gezwungen werden.

Die polnische Polizei hatte die Besetzung nur aus der Ferne beobachtet. Daran änderten auch eine Demonstration von Setpol-Angestellten vor dem Rathaus und der Protest mehrerer Stadtverordneten nichts. Erst eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch durch den bisherigen Pächter brachte schließlich das Ende der Besetzung. Eine endgültige Entscheidung über die umstrittene Tankstelle steht unterdessen noch aus. Bei dem jetzigen Gerichtsbeschluss handelt es sich nur um eine Eilentscheidung, gegen die die Firma Apexim sofort Widerspruch eingelegt hatte. Claus-Dieter Steyer

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