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© IMAGO/Gonzales Photo

Kontrollen in Berliner Clubs: Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg wollen Rauchverbot strenger durchsetzen

Seit 2007 ist Rauchen in Berliner Clubs mit Ausnahmen offiziell verboten, umgesetzt wurde das aber selten. Das soll sich in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg nun ändern.

In Berliner Clubs sind derzeit ungewohnte Anweisungen zu hören. Wer raucht, wird gebeten, die Zigarette auszumachen. Das Barpersonal deutet auf Rauchverbotsschilder an der Wand, von denen jahrelang niemand bemerkt hatte, dass sie überhaupt da waren. Offiziell gilt das Rauchverbot in Berlin seit 2007, doch bisher wurde Rauchen meistens toleriert. Das ändert sich jetzt.

In letzter Zeit bekamen Clubs in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg häufiger Besuch vom Ordnungsamt und der Polizei. Einige mussten Strafe zahlen, weil das Rauchverbot nicht eingehalten wurde, erzählen Mitarbeiter:innen.

Wieso plötzlich so streng? In einer Berghain-Telegram-Gruppe wurde bereits gemunkelt, die Kontrollen seien eine Maßnahme der neuen CDU-Regierung. Doch das stimmt nicht. Die grünen Bezirksstadträtinnen von Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, Almut Neumann und Annika Gerold, wollen das Rauchverbot durchsetzen. „In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Schwerpunktkontrollen der Ordnungsämter mit Amtshilfe der Polizei“, teilen sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Mit ihrem Anliegen haben sich die Stadträtinnen an die Clubcommission gewandt. Dieses Jahr habe es bereits mehrere Gespräche gegeben. Es bestehe Einigkeit, dass das Rauchverbot „ein wichtiges Anliegen für den Gesundheitsschutz“ sei und umgesetzt werden solle.

Clubcommission sieht Kontrollen kritisch

Das bestätigt auch der Vorsitzende der Clubcommission und Geschäftsführer des SchwuZ, Marcel Weber. Bereits während der Corona-Pandemie seien viele Lüftungsanlagen in Clubs verbessert worden. Noch gebe es Handlungs- und Gesprächsbedarf. Die Kontrollen sieht er aber kritisch. „Wir sind überzeugt davon, dass eine sicherere Umgebung geschaffen werden kann, ohne dass externe Eingriffe oder polizeiliche Maßnahmen erforderlich sind.“

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