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Musste über die Revision des Vaters entscheiden: der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes.

© Uli Deck/dpa

Todeskampf der Tochter mit Handy gefilmt: BGH bestätigt lebenslange Haft für Berliner Vater nach Mord an Dreijähriger

Nach einem grausamen Mord erkannte das Berliner Landgericht bei einem Mann eine besondere Schwere der Schuld. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision.

Als ihn seine Frau verlassen wollte, tötete er die gemeinsame dreijährige Tochter. Nun ist der Mann aus Berlin rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dessen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Damit ist dieses rechtskräftig, wie der BGH am Freitag mitteilte.

Die Berliner Richter hatten den damals 32-Jährigen im Juli 2021 wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Mit der Tat habe dieser seine Ehefrau bestrafen wollen, hieß es damals im Urteil.

Bei dessen Überprüfung seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten zu erkennen gewesen, entschied der in Leipzig ansässige 5. BGH-Strafsenat. Demnach hat der Vater seine Tochter am 4. November 2020 in Berlin-Plänterwald aus niedrigen Beweggründen, grausam und heimtückisch getötet.

Der polnische Staatsbürger war an jenem Tag allein mit seiner Tochter in der Wohnung seiner Mutter, als ihn per Handy die Nachricht von der beabsichtigten Trennung seiner Frau erreichte. Zuvor hatte er seine Frau mehrfach mit einem Messer mit dem Tod bedroht und dabei teilweise auch die Tochter einbezogen.

Als er die Nachricht seiner Frau erhielt, sie wolle ihn verlassen, attackierte er sein spielendes Kind. Zweimal schnitt er dem Mädchen die Kehle durch.

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Mit seinem Handy filmte er den Todeskampf seiner Tochter und machte drei Fotos von dem sterbenden Kind. Diese versuchte er seiner Frau zu senden, was allerdings technisch scheiterte.

Aus Sicht des Berliner Landgerichts war dies „die Inszenierung des Todes eines Kindes, um der Mutter das Herz zu brechen“. Der Vater hatte die Tötung seiner Tochter im Prozess gestanden. (Tsp, dpa, AFP)

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