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BSR-Affäre: Anklage legt Beschwerde ein

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Kammergericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, das Hauptverfahren gegen den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Lothar Kramm und einen 62 Jahre alten Lobbyisten nicht zu eröffnen. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Holger Freund.

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Kammergericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, das Hauptverfahren gegen den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Lothar Kramm und einen 62 Jahre alten Lobbyisten nicht zu eröffnen. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Holger Freund.

Die Ermittler hatten den beiden Angeschuldigten Bestechlichkeit, Bestechung und Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. Das Landgericht war den Ermittlern zwar darin gefolgt, dass „erhebliche Verdachtsmomente“ gegen die Angeschuldigten vorlägen. Wegen der „widersprüchlichen Beweislage“ sei aber eine Verurteilung unwahrscheinlich, ein Verfahren deshalb nicht zu eröffnen.

Diese Entscheidung überprüft nun das Kammergericht.

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