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Justiz: Buddha ja, Räucherstäbchen nein

Strafgefangene haben keinen Rechtsanspruch auf die Aushändigung von Räucherstäbchen. Das gelte auch für Häftlinge, die sich zum buddhistischen Glauben bekennen, so das Berliner Kammergericht.

Berlin - Ein Gefangener aus der Justizvollzugsanstalt Tegel hatte den Angaben nach geklagt, als ein entsprechender Antrag von den Behörden abgelehnt wurde. Der Mann hatte angegeben, die Räucherstäbchen für seine buddhistischen Gebete verwenden zu wollen.

Das Kammergericht entschied jedoch, dass "die für das buddhistische Gebet erforderliche meditative Versenkung" auch ohne Benutzung der Stäbchen erlernt werden könne. Zudem könne der Besitz von Räucherstäbchen dann untersagt werden, wenn sich herausstelle, dass deren starker Duft die Kontrollen in Bezug auf Drogen und Alkohol behinderten. Dies habe für den Beschwerdeführer auch einen konkreten Grund, da er bereits wegen Cannabismissbrauchs auf der Abschirmstation für Dealer untergebracht werden musste. (tso/ddp)

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