zum Hauptinhalt
Das neubarocke Gebäude des Kriminalgerichts Moabit.

© Jens Kalaene/dpa

Bundesweit mit Anschlägen gedroht: Staatsanwältin fordert vier Jahre Haft für Berliner Rechtsextremisten

Die Anklage wirft ihm 36 Vergehen vor, darunter Mord- und Bombendrohungen. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, kommt André M. dafür lange ins Gefängnis.

Von Frank Jansen

Er verschickte per Mail bundesweit rechtsextreme Bombendrohungen, er kündigte die Ermordung der Schlagersängerin Helene Fischer an, er belästigte mit seinen Schreiben Politikerinnen. Von Oktober 2018 an hielt André M. die Sicherheitsbehörden monatelang in Atem. Der Mann hat offenkundig exzessive Gewaltfantasien, im Prozess am Berliner Landgericht wirkte der schmächtige 32-Jährige verstockt. Nun droht eine harte Strafe.

Die Generalstaatsanwaltschaft forderte am Mittwoch eine Verurteilung zu vier Jahren und drei Monaten Haft, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft.

Die Polizei hatte André M. im April 2019 in Halstenbek (bei Hamburg) festgenommen. Ein Jahr später begann in Berlin der Prozess, ein rechter Internetkumpan des Angeklagten sorgte auf zynische Weise für die passende Begleitmelodie: Er schickte eine Bombendrohung und verlangte Freispruch für André M, die Verhandlung musste kurzzeitig unterbrochen werden.

Oberstaatsanwältin Eva-Maria Tombrink zählte am Mittwoch im Plädoyer 36 Fälle auf, die André M. vorgeworfen werden. In mehreren Komplexen wurden Vorwürfe zusammengezogen, in der Anklageschrift waren mehr als 100 Delikte aufgelistet. André M. hatte in den Mails nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft als „NationalSozialistischeOffensive“ - die Worte stets zusammengezogen - mit Anschlägen gedroht.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Das hatte Folgen, einige Beispiele: in Lübeck wurde der Bahnhof evakuiert, in Köln, Naumburg und Schleswig die Oberlandesgerichte, in Flensburg das Rathaus. In Berlin gingen Drohungen unter anderem ans KaDeWe und die Sicherheitszentrale des Velodroms, die Polizei sah aber keine Gefahr.

Eine Sachverständige bescheinigte André M. eine schwere Persönlichkeitsstörung. Der vorbestrafte Mann war schon einmal in der Psychiatrie, geholfen hatte es nicht. Das Urteil ist für den 14. Dezember zu erwarten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false