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Berlin: CDU will Grundschulen mehr Freiheiten geben

Zusammenlegung der ersten Klassen soll keine Pflicht werden. Privatschulen werben schon mit dem Verzicht darauf

Die flexible Schulanfangsphase mit ihrer vorgeschriebenen Mischung von drei verschiedenen Schülerjahrgängen bleibt umstritten. Gestern brachte die CDU einen Antrag für eine Gesetzesänderung ins Abgeordnetenhaus ein, wonach die Schulen selbst entscheiden können, ob sie die Schülermischung mitmachen wollen oder nicht. Diese Freiheit haben bisher nur Privatschulen.

Angesichts der Skepsis vieler Lehrer und Eltern gegenüber der Reform haben die ersten freien Schulen bereits die Konsequenzen gezogen: Sie werben in Broschüren und auf Informationsabenden damit, dass sie auf die Jahrgangsmischung verzichten. Die rot-rote Koalition lässt sich davon aber nicht beirren: Sie hält an der gesetzlichen Verpflichtung fest, hat die verbindliche Einführung allerdings aufgrund der Befürchtungen um ein Jahr auf 2008 verschoben.

Die SPD-Fraktion reagiert inzwischen gereizt, wenn von weiteren Nachbesserungen im Schulgesetz die Rede ist. Nachdem der Tagesspiegel am Mittwoch berichtet hatte, dass die Senatsverwaltung für Bildung die starre Stichtagsregelung für die Schulpflicht ab fünfeinhalb kippen wolle, rief SPD-Fraktionschef Michael Müller sogleich in der Bildungsverwaltung an, um sich zu beschweren.

Inzwischen ist klar geworden, dass es zwischen Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) und seinen Spitzenbeamten unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema gibt. Jedenfalls hat Zöllner gestern in der SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass er „nicht die Absicht hat, neue Unruhe in die Schule zu bringen“, wie Fraktionssprecher Peter Stadtmüller anschließend berichtete. Es bleibe bei der frühen Einschulung. Das allerdings ist auch gar nicht strittig. Strittig ist lediglich, dass der Stichtag „31.12.“ derart sklavisch auf alle Kinder angewandt wird: Wer bis 31. Dezember den sechsten Geburtstag feiert, muss im Sommer zuvor eingeschult werden – egal, welche körperlichen und geistigen Defizite es bei dem Kind gibt. Die Fachleute der Bildungsverwaltung wollten nun Bedingungen formulieren, die eine vorübergehende „Befreiung von der Schulbesuchspflicht“ rechtfertigen könnten wie etwa Krankheit oder Behinderung.

Was nach dem Protest Müllers jetzt aus dem entsprechenden Gesetzentwurf wird, ist unklar. Man werde genau hinsehen, kündigte SPD-Bildungsexpertin Felicitas Tesch schon mal an. Auch die FDP zeigte sich nicht begeistert über die neue Diskussion. Sie forderte von Zöllner, „die Stichtagsregelung und die flexible Schulanfangsphase zu sichern“ – allerdings unter guten Voraussetzungen. Und dazu gehöre, dass alle Kinder vor der Einschulung eine verpflichtende Vorschulklasse, die sogenannte Startklasse, durchlaufen müssten. Bisher ist geplant, dass lediglich die Kinder, die schlecht Deutsch sprechen, vor der Einschulung ein ganzes Jahr Deutsch lernen müssen.

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