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Berlin: Datenschützer kritisieren Sprachlerntagebücher der Kitas

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat die Sprachlerntagebücher in den Berliner Kindertagesstätten scharf kritisiert. Die Befragung der Kinder zu familiären und häuslichen Verhältnissen sei rechtswidrig, schrieb Datenschützer Dix in einer Beschwerde an die Berliner Schulverwaltung.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat die Sprachlerntagebücher in den Berliner Kindertagesstätten scharf kritisiert. Die Befragung der Kinder zu familiären und häuslichen Verhältnissen sei rechtswidrig, schrieb Datenschützer Dix in einer Beschwerde an die Berliner Schulverwaltung. In den Sprachlerntagebüchern werden unter anderem Hinweise über die Tätigkeiten von Eltern und das Spielverhalten ihrer Kinder dokumentiert.

Am kommenden Dienstag will Dix diese Praxis im Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache bringen. Er fordert, die Verwendung der bisherigen Sprachlerntagebücher zu beenden und sie den Eltern auszuhändigen. Die angefertigten Tonbandaufzeichnungen seien zu löschen. Zwar entschieden sich die Eltern freiwillig, Fragen des Personals in den Kindertagesstätten zu beantworten, die flächendeckende Einführung der Sprachlerntagebücher habe jedoch zu einem Gruppenzwang geführt, dem sich Eltern kaum entziehen könnten, sagte Dix’ Sprecherin Anja-Maria Gardain. Sie sehe „große Chancen“ dafür, dass die Berliner Politik das Führen und Auswerten dieser Bücher beendet. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, in dem Sprachlerntagebücher verwendet werden. Die Aufzeichnungen sollen den Entwicklungsstand des Kindes dokumentieren und späteren Grundschullehrern genaue Hinweise über möglicherweise notwendige Fördermaßnahmen geben. Die Tagebücher wurden 2006 nach einem Senatsbeschluss in allen Kindertagesstätten eingeführt.

Nach Auskunft eines Sprechers von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) gibt es seit Monaten interessierte Anfragen aus anderen Bundesländern und dem Ausland. Berlin sei auch wegen der Sprachlerntagebücher in Sachen vorschulische Bildung bundesweit führend. Eltern würden nicht gezwungen, etwa Fragen nach ihrem Berufsleben und religiösen Gewohnheiten zu beantworten. „Mir ist auch kein Fall von Verweigerung bekannt“, sagte Sprecher Kenneth Frisse. Sollte es dennoch zu Streit über Sinn und Verwendungszweck der Aufzeichnungen kommen, müssten sich Eltern und Erzieher zusammensetzen.

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