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Umstrittener Polizeigesetzentwurf: Datenschützerin äußert Bedenken

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hegt Bedenken gegen das geplante Polizeigesetz. Die Polizei soll dem Gesetzentwurf zufolge mehr Befugnisse bekommen.

Potsdam - Der Entwurf von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) müsse überarbeitet werden, sagte Hartge. Zuvor hatte die Datenschützerin den Arbeitskreisen Inneres der Koalitionsfraktion von SPD und CDU ihre Ansicht dargelegt. Die SPD sieht ebenfalls noch erheblichen Klärungsbedarf, während die CDU das Gesetz befürwortet.

So darf sie künftig Handys auch zur Gefahrenabwehr orten. Dazu sollen als IMSI-Catcher bezeichnete Geräte zum Einsatz kommen. Außerdem will die Polizei künftig Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen, um verdächtigen Fahrzeugen auf die Spur zu kommen. Ferner soll eine gesetzliche Grundlage zur Videoüberwachung geschaffen werden. Ein Modellprojekt zur Videoüberwachung läuft Ende 2006 aus.

Der IMSI-Catcher wird im Falle seiner Aktivierung zur Basisstation eines Mobilfunknetzes. Alle Handys in einem bestimmten Umkreis buchen sich bei dieser Funkzelle ein. Dadurch kann die Polizei den Standort von Verdächtigen bestimmen - sofern diese ihr Handy angeschaltet haben. Der IMSI-Catcher legt dabei allerdings unter Umständen den gesamten Mobilfunkverkehr aller erfassten Handys lahm. Dann sind auch keine Notrufe möglich.

Entscheidung aus Karlsruhe abwarten

Hartge betonte, bislang sei unklar, ob die Unterbrechung eine Sekunde oder mehrere Minuten dauere. Der Entwurf zum brandenburgischen Polizeigesetz enthalte keine Festlegungen dazu. Zudem gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zum Einsatz der Geräte. Das Bundesverfassungsgericht werde noch in diesem Jahr ein Urteil dazu fällen. "Ich appelliere eindringlich an das Innenministerium, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten", betonte die Datenschützerin. Angesichts der Bedeutung des Polizeigesetzes erwartet Hartge zudem, dass es im Landtag Expertenanhörungen zu dem Entwurf gibt.

Dafür plädierte auch der SPD-Abgeordnete Jens Klocksin. Es sieht das Grundproblem nach eigenen Worten in der Abwägung zwischen dem Sicherheitsinteresse des Staates und dem individuellen Grundrecht auf Freiheit. Zwar müssten die Möglichkeiten der Polizei dem technischen Standard angepasst werden. Doch müsse dabei Maß gehalten werden. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 seien die Sicherheitsgesetze bereits erheblich ausgeweitet worden. Vor allem seien jedoch verfassungsrechtlich stabile Regelungen nötig.

CDU-Innenexperte Sven Petke sieht den Gesetzentwurf auf einem guten Weg. Es werde wie geplant bis Ende des Jahres ein Gesetz geben. Schönbohm will den Entwurf nach eigenen Angaben Anfang kommender Woche mit Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) besprechen. Am Dienstag soll das Papier im Kabinett beraten werden. Finanzminister Rainer Speer (SPD) will den Entwurf Medienberichten zufolge ablehnen. weil er an seine "liberalen Grundsätze" gehe. Die SPD-Fraktion wird nach Angaben eines Sprechers voraussichtlich im Oktober eine Anhörung zum Gesetz veranstalten. Im Oktober oder November sollten dann im Innenausschuss Experten befragt werden. (tso/ddp)

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