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Berlin: Demo-Verbote besser begründen (Kommentar)

Wer Demonstrationen wegen absehbarer Gewalttätigkeiten verbietet, muss es nach dem Versammlungsgesetz gut begründen. Das hat der Polizeipräsident offensichtlich im Fall des Aufmarschverbotes für die NPD und die "Antifaschistische Aktion" am 1.

Wer Demonstrationen wegen absehbarer Gewalttätigkeiten verbietet, muss es nach dem Versammlungsgesetz gut begründen. Das hat der Polizeipräsident offensichtlich im Fall des Aufmarschverbotes für die NPD und die "Antifaschistische Aktion" am 1. Mai nicht getan. Das Argument, man habe nicht genügend Polizisten, um gewalttätige Angriffe auf die NPD zu verhindern, klingt grotesk. Natürlich sind die extremistischen Gruppierungen vor das Verwaltungsgericht gezogen. Innensenator Eckart Werthebach und Polizeipräsident Hagen Saberschinsky dürfen sich nicht wundern, wenn das Gericht das Verbot aufhebt. Alles wie gehabt, die politische Entrüstung von allen Seiten inbegriffen. Preisfrage: Wann lernt der Innensenator, für die richtige Begründung zu sorgen?

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