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Berlin: Der Staatsanwalt sieht nur eine geringe Schuld bei den Angeklagten

Nach rund einjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft jetzt angekündigt, das Betrugsverfahren gegen drei ehemalige Dozentinnen der Volkshochschule einzustellen. Den betroffenen Frauen war vorgeworfen worden, Unterrichtsstunden abgerechnet zu haben, die wegen geringer Beteiligung überhaupt nicht stattgefunden hatten.

Nach rund einjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft jetzt angekündigt, das Betrugsverfahren gegen drei ehemalige Dozentinnen der Volkshochschule einzustellen. Den betroffenen Frauen war vorgeworfen worden, Unterrichtsstunden abgerechnet zu haben, die wegen geringer Beteiligung überhaupt nicht stattgefunden hatten. Die drei Lehrkräfte werden nicht mehr von der Spandauer Volkshochschule beschäftigt.

Bei den Kursen handelte es sich um Integrationsangebote für ausländische Mitbürger, die für die Teilnehmer kostenfrei angeboten werden. Voraussetzung, damit Lehrgänge in der Kiezeinrichtungen in der Neustadt und in Siemensstadt stattfinden konnten, war eine Teilnehmerzahl von mindestens zwölf Personen. Als Nachweis für die spätere Honorarzahlung dienten von den Dozentinnen selbst ausgefüllte Meldekarten.

Nach einem Hinweis hatte die Geschäftsführerin der Spandauer Volkshochschule im März 1999 drei Kurse überprüft und festgestellt, dass überhaupt keine Teilnehmer anwesend waren. In einem Fall, erläuterte seinerzeit Bildungsstadtrat Gerhard Hanke (CDU), versuchte die Dozentin die Abwesenheit der auf den Karten als anwesend geführten Personen mit dem schlechten Wetter zu begründen, das alle Schüler zur vorzeitigen Heimkehr veranlaßt habe. Das Bezirksamt hatte die Kurse sofort abgesetzt und Strafanzeige erstattet.

Nachdem die Ermittlungen zunächst auch auf andere Bereiche der Volkshochschule ausgedehnt wurden, haben sich dem Vernehmen nach keine Hinweise auf weitere Unregelmäßigkeiten im Bereich der Bildungseinrichtung ergeben.

In einem Schreiben kündigte die Staatsanwaltschaft jetzt an, das Betrugsverfahren wegen geringer Schuld der Dozentinnen einzustellen. In seiner Stellungnahme hat sich das Bezirksamt dafür ausgesprochen, die Einstellung mit der Zahlung einer Geldbuße durch die ehemaligen Volkshochschul-Dozentinnen an eine gemeinnützige Einrichtung zu verbinden. Die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens liegt jetzt beim Gericht.

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