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Berlin: Der tut nichts, der droht nur: Wenn Gefahr virtuell bleibt

Schutz gegen angekündigte Gewalt ist schwer Bei der Kita in Lichtenrade wirkt Platzverweis gegen Querulanten

Martin Scorsese hat daraus einen Oscar-nominierten Film gemacht – aus dem Dilemma, dass da einer ist, der Böses androht, aber eben nur androht, und der daraus folgenden Handlungsunfähigkeit der Polizei. In „Kap der Angst“ will sich ein Verbrecher rächen an seinem Anwalt, dessen schlechte Arbeit ihm eine lange Gefängniszeit beschert hat. Er taucht unerwartet auf, bedroht die Ehefrau, stellt der Tochter nach, zerstört langsam, aber sicher die heile Welt des Anwalts, der von der Polizei immer zu hören kriegt: Solange er nichts tut, können wir nichts machen. Also nimmt der Anwalt die Sache selbst in die Hand. Soweit das Kino.

Im wirklichen Leben sind die Akteure weniger schillernd, das Dilemma aber dasselbe. Wie der Fall des Roland T. jetzt zeigt, der in Lichtenrade lange eine Kindertagesstätte terrorisierte – ohne dass die eingeschüchterten Eltern sich gegen ihn wehren konnten (wir berichteten). Erst am Wochenende wurde gegen Roland T. eine „Aufenthaltsverbotsverfügung“ verhängt, nach der er einen bestimmten Abstand zu der Kita halten muss. An diese Verfügung habe sich T. zumindest am Montag auch gehalten, hieß es im zuständigen Polizeiabschnitt 47.

In vielen Wohnhäusern leiden die Mieter unter einem querulatorischen Nachbarn. Das aber reicht nicht, um ihn loszuwerden. Wie viele solcher Fälle es in Berlin gibt, ist nicht bekannt. Die Polizei führt darüber keine Statistik. Bedrohung kann zum Straftatbestand werden, wenn ein „empfindliches Übel“ angekündigt wird. Was das ist, wird individuell bemessen. Es müsse keine Straftat sein, mit der gedroht wird, sagt der Strafrechtler Eberhard Kempf, es reiche, wenn ein erheblicher Nachteil angekündigt wird. Das kann auch das Ruinieren einer Karriere sein. Bedrohte, die aus Angst nicht zur Polizei gehen wollen, haben laut Kempf die Möglichkeit, zivilrechtlichen Schutz zu beantragen. Wenn der Name des Täters bekannt ist, könne man ihn zur Unterlassung verpflichten. Eine ziemlich „zahnlose Maßnahme“, wie Kempf selbst sagt. Die Familienrechtsexpertin Ingeborg Rakete-Dombek empfiehlt trotzdem in dem Fall aus Lichtenrade den Kita-Betreibern eine Klage. Weil deren Eigentum durch T.s Verhalten Schaden nehme. Für eine Einweisung in die psychiatrische Klinik reicht dessen Querulantentum aber nicht. Ein so schwer wiegender Schritt käme nur in Frage, wenn von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit befürchtet wird, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff.

In einem anderen Bereich der Gewaltandrohung hat es jüngst Änderungen gegeben: bei der häuslichen Gewalt. Seit Anfang 2002 gibt es das „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“. Es macht es Frauen leichter, Ehemänner, die mit Gewalt drohen, aus der gemeinsamen Wohnung zu verbannen. Vor diesem „Gewaltschutzgesetz“ hat meist das Opfer die Wohnung verlassen müssen.

Auch in Hollywood gibt es nicht nur Filme zum Thema Bedrohung, Filmstars werden auch selbst zu Opfern. Stalking nennt sich diese Obsession liebeskranker Fans. Ein Mann, der Nicole Kidman lange nachgestellt hatte, wurde im Mai 2001 dazu verurteilt, bis zum Jahr 2004 mindestens 300 Meter Abstand zu der Schauspielerin zu halten. Zwei Jahre Haft gab es für den Mann, der die Tennisspielerin Martina Hingis verfolgt hatte.

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