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Berlin: Die Bahn spielt im Airportstreit auf Zeit

Neue Idee für Weiterbetrieb von Tempelhof: Verwaltungsgericht soll entscheiden, ob Sonderflughafen eine Gefahr für Schönefeld wäre

Die Deutsche Bahn hat dem Senat ein neues Konzept präsentiert, um den Flughafen Tempelhof doch noch offen zu halten. Es beruht auf der Annahme, dass Tempelhof Sonderflughafen für Privatmaschinen bleiben könne, ohne die Genehmigung des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) zu gefährden. Die Bahn will in Kooperation mit den amerikanischen Großinvestoren Fred Langhammer und Ronald Lauder sowie dem Unternehmen CED in Tempelhof ein Gesundheits- und Kongresszentrum einrichten und die Start- und Landebahn für private Geschäftsflieger offen halten. Der Senat befürchtet aber, dass die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs in Tempelhof nicht vereinbar mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die planerischen Grundlagen des Großflughafens ist.

Neu an dem Bahn-Konzept ist zweierlei: Die Bahn schlägt vor, ein „Zeitfenster“ zu schaffen und im Streit um die Betriebsgenehmigung für Tempelhof die Uhr anzuhalten. In der so gewonnenen Zeit könnte die gemeinsame Landesplanungsbehörde für Berlin und Brandenburg in einem Verwaltungsverfahren planungsrechtliche Hindernisse für einen Sonderflughafen Tempelhof beseitigen. Im Anschluss könnte das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob ein Sonderflughafen Tempelhof mit den rechtlichen Grundlagen für BBI vereinbar ist. Um dieses rechtlich etwas komplizierte Verfahren abzusichern, erklärt sich die Bahn zu einer Garantie bereit: Sie werde sich sofort aus dem Konflikt zurückziehen, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Bahn-Pläne und den Bau des Großflughafens für unvereinbar erklären sollte.

Das „road map“ genannte Papier liegt der Bahn zufolge den Ländern Berlin und Brandenburg vor. Es ist der neueste Versuch, die Chancen für das 350-Millionen-Euro-Vorhaben mehrerer amerikanischer Investoren und der Bahn zu verbessern. Der Senat hat sich darauf bislang so wenig eingelassen wie die Bundesregierung. So hat der Senat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Planfeststellung von BBI stets so ausgelegt, dass es die Schließung der Flughäfen Tempelhof und Tegel erzwinge.

Dagegen haben die Bahn und die amerikanischen Investoren der CED-Gruppe ein Gutachten des Tübinger Verwaltungsrechtlers Michael Ronellenfitsch vorgelegt. Es besagt, dass eine Änderung des Landesentwicklungsplans möglich und die Festschreibung von Tempelhof als Sonderflughafen statthaft wäre. Notwendig sei dafür, dass Tempelhof nicht mehr „Verkehrsflughafen“ sein wird und der Linienverkehr dort eingestellt wird. Für den Fall, dass Tempelhof offen und in Betrieb bleibt, haben allerdings die Gegner des Großflughafens schon neue rechtliche Schritte angekündigt.

Der „road map“ der Bahn zufolge ist es möglich, „übergeordnete Interessen aller Beteiligten an BBI“ zu wahren. Dazu diene besonders die rechtliche Rückzugsverpflichtung, die die Bahn in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag eingehen werde. Sollte es das Bundesverwaltungsgericht in dem angestrebten Verfahren ablehnen, Änderungen an der rechtlichen Planungsgrundlage für BBI zuzulassen, werde sich die Bahn „sofort von dem Projekt zurückziehen“.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedbert Pflüger, der die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof befürwortet, erwartet vom Senat eine Prüfung der „road map“. Mit dem Konzept der Bahn sei eine neue Lage entstanden, sagt Pflüger. Die Bahn habe nun wie zuvor schon die Bundesregierung deutlich gezeigt, dass sie den Bau des Großflughafens keinesfalls in Gefahr bringen wolle. Das zeige sich an der versprochenen Selbstverpflichtung der Bahn zum Rückzug. Wenn der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit trotzdem ein Gespräch über das Bahn-Konzept ablehne, dann zeige er, dass die Sorge um die Rechtssicherheit des BBIs „nur vorgeschoben“ sei.

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