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© IMAGO/Zoonar

Die Lage ist entscheidend: Wann Berliner mit einer höheren Grundsteuer rechnen müssen

Im Schnitt soll die Steuerlast durch die Grundsteuerreform in Berlin nicht steigen, verspricht Finanzsenator Stefan Evers. Ausschläge nach oben oder nach unten sind dennoch möglich.

Die ab 2025 geltende Grundsteuerreform wird für einige wenige Berlinerinnen und Berlin zu einer signifikanten Belastung oder Entlastung führen. „Einfamilienhäuser in guter Lage führen in der Regel zu höheren Grundsteuerwerten“, schreibt die Finanzverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage der Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg und Sebastian Schlüsselburg, die dem Tagesspiegel vorliegt. Zuerst hatte die „Berliner Zeitung“ darüber berichtet.

Als ein Fallbeispiel nennt die Verwaltung ein Einfamilienhaus in Zehlendorf. Im aktuellen Jahr müsse der Eigentümer 779,52 Euro Grundsteuer zahlen. Durch die Reform werden daraus im kommenden Jahr 4668 Euro – eine Versechsfachung. „Der außergewöhnlich hohe Grundsteuerwert für das Einfamilienhaus ist im Wesentlichen auf die gute Lage des Grundstücks zurückzuführen, die zu einem relativ hohen Bodenrichtwert in Höhe von 3000 Euro führt“, schreibt die Finanzverwaltung. „In Verbindung mit der außergewöhnlich hohen Grundstücksfläche in Höhe von 1766 Quadratmetern kommt es zu einem hohen Bodenwertansatz.“

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte unter anderem auf sogenannten Einheitswerten, die vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wurden. Daraufhin wurden die Werte, unter anderem auf Grundlage der Attraktivität der Lage, neu berechnet. Da die alten Einheitswerte in Ostdeutschland im Jahr 1935 erhoben wurden, ist anzunehmen, dass die Grundsteuer im Ostteil der Stadt im Durchschnitt eher leicht zunehmen, während sie im Westteil, wo die Werte aus dem Jahr 1964 stammen, im Schnitt leicht sinken wird.

Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen, wie ein Beispiel der Finanzverwaltung für eine signifikante Entlastung zeigt: Für ein Mietgrundstück in Marzahn mit einer Wohnfläche von mehr als 7000 Quadratmetern musste 2024 noch 24.510,72 Euro Grundsteuer bezahlt werden. Ab 2025 sind nur noch 12.963 Euro fällig.  „Aufgrund der Lage des Grundstücks und dementsprechend niedrigen anzusetzenden Bodenrichtwertes“ komme es zu einer deutlich niedrigeren Grundsteuer als vorher, bilanziert die Finanzverwaltung.

Für das Jahr 2025 rechnet das Land Berlin mit 880 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer B, die für bebaute oder unbebaute Grundstücke gezahlt werden muss; 2024 waren es 858 Millionen Euro. „In aller Regel werden wir eine sehr moderate Veränderung der Grundsteuer erleben“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bei der Vorstellung der Berechnungsgrundlage in Berlin vor wenigen Wochen. „Massive Ausschläge werden extrem selten sein.“ Für Fälle, in denen die neue Grundsteuer „zu einer Existenzgefährdung führen würde“, ist eine Härtefallklausel geplant.

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