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Mehrere Entscheider in den Kliniken stehen unter Verdacht.

© picture alliance / dpa

DRK-Skandal: Klinik-Chefs sollen Kassen um Millionen betrogen haben

Es geht um fast 360 mutmaßliche Taten. Es sind drei Ärzte und ein Jurist, die nun als angebliche Abrechnungsbetrüger auf der Anklagebank sitzen.

Der Fall sorgte als „DRK-Skandal“ für Schlagzeilen und führte zu intensiven Ermittlungen. Mehr als 150 Polizisten waren im Einsatz, als in Kliniken der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Mitte, Wedding und Köpenick kistenweise Unterlagen sichergestellt wurden und ein Chefarzt sowie zwei Geschäftsführer für Wochen in Untersuchungshaft kamen. Mittlerweile ist es sechs Jahre her. Doch erst jetzt werden die Akten vor Gericht aufgeschlagen.

Es sind drei Ärzte und ein Jurist, die nun als angebliche Abrechnungsbetrüger auf der Anklagebank sitzen. Die Männer im Alter von 46 bis 61 Jahren, darunter zwei Professoren, sollen als leitende Mediziner und Geschäftsführer „bandenmäßig“ und aus Profitgier für den Klinikkonzern gemauschelt haben. In Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) seien Leistungen in Höhe von fast 14 Millionen Euro bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu Unrecht abgerechnet worden. So sollen Behandlungen, die unerlaubt Assistenzärzte vornahmen, als Eingriffe von Fachärzten abgerechnet worden sein.

Die Anklage liegt seit vier Jahren vor

Es geht um insgesamt 358 mutmaßliche Taten in der Zeit von Dezember 2004 bis Juli 2010. Die Anklage liegt seit mehr als vier Jahren vor. Die Justiz prüfte lange, ob der Fall zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Gegen zwei zunächst Mitangeklagte wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Anfangs war auch wegen „Verdachts einer Vielzahl von Körperverletzungen“ ermittelt worden. Der Vorwurf ist lange vom Tisch.

Verteidiger: Die Vorwürfe sind unbegründet

Verteidiger ergriffen nun das Wort. Die Vorwürfe seinen unbegründet, hieß es in der Erklärung der Anwälte von Prof. K. Sie hoben hervor, dass alle abgerechneten Leistungen auch „vollwertig“ erbracht worden seien. In keinem Fall werde der Vorwurf erhoben, Behandlungen hätten nicht der ärztlichen Kunst entsprochen. Es gehe jetzt um die Behauptung der Ermittler, Leistungen seien unter Verstoß gegen formale Anforderungen des Kassenarztrechts abgerechnet worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, Kassenärzte für ihre Versorgungszentren angeworben und diese pro forma für wenige Stunden pro Woche eingesetzt zu haben. Über die Zulassung der angeworbenen Mediziner sollen dann Leistungen von Klinikärzten und auch Assistenzärzten abgerechnet worden sein, als wären sie von niedergelassenen Ärzten durchgeführt worden. Es wird mit einem langen Prozess bis Ende Oktober gerechnet.

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