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Berlin: Dürfen Behörden für einen Betriebsausflug schließen?

Natürlich lässt sich nicht wissenschaftlich nachweisen, ob ein Betriebsausflug die Motivation von Behördenmitarbeitern steigert. Auch kann niemand belegen, dass nach dem gemeinsamen Ausflug künftig die Arbeit reibungsloser läuft.

Natürlich lässt sich nicht wissenschaftlich nachweisen, ob ein Betriebsausflug die Motivation von Behördenmitarbeitern steigert. Auch kann niemand belegen, dass nach dem gemeinsamen Ausflug künftig die Arbeit reibungsloser läuft. Aber jeder, der mal mit Kollegen außerhalb des Büroalltags seine Zeit verbracht hat, weiß doch aus eigener Erfahrung: Es besteht zumindest die Chance, dass man hinterher entspannter miteinander umgeht und dass es einfacher ist, mit Kollegen aus anderen Abteilungen ins Gespräch zu kommen, um Fragen auf dem kleinen Dienstweg zu klären. Genau das ist auch einer der Gründe, weswegen im öffentlichen Dienst gelegentlich ganze Abteilungen gemeinsam einen Betriebsausflug machen – und weiterhin machen sollten. Denn ein verbessertes Betriebsklima kommt natürlich im Endeffekt auch dem Kunden zugute, also dem Bürger. Der hat dann zwar an einem Tag das Nachsehen, profitiert dafür aber langfristig davon. Dazu passt auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge Betriebsausflüge als Gemeinschaftsveranstaltungen zum Dienst gehören. Die Forderung, Ausflüge im Dienste der Kundschaft zu splitten und erst die eine und dann die andere Hälfte der Mitarbeiter fahren zu lassen, oder gar einige Kollegen als Notdienst zu verpflichten, ist da natürlich kontraproduktiv. Wenn sowieso nicht alle mitmachen, kann man den Ausflug zur Förderung des Betriebsklimas auch gleich sein lassen.

Was haben sich die Politiker den Mund fusselig geredet, wenn sie von der Verwaltungsreform sprachen. Vor allem bürgerfreundlicher sollten die Behörden werden und sich mehr als Dienstleister verstehen. Tja, diese Wunschvorstellungen umzusetzen, ist nicht so einfach. Vor allem, wenn man nicht bereit ist, auf lieb gewordene Gewohnheiten zu verzichten. Dazu zählt auch der Betriebsausflug, der zur ganztägigen Schließung der Ämter führt und für die Bürger manches Ungemach mit sich bringt. Denn immer noch ist es üblich, dass sich die Belegschaft geschlossen dem gemeinsamen Freizeitvergnügen widmen kann. Wenn die Stimmung auf dem Ausflug prima ist, wen interessiert da, dass so manch anderer vor verschlossener Tür steht. Einen Notdienst einzurichten, halten manche Behördenchefs für überflüssig. Beim Feiern kann man anscheinend auf keinen Mitarbeiter verzichten. Begründet werden die Aktivitäten damit, dass ein gemeinsamer Ausflug die Motivation erhöhe. Davon hätten auch die Bürger etwas. Aber man wird sich doch fragen dürfen, ob man das Betriebsklima nicht auch in kleineren Gruppen verbessern kann. Es muss nicht immer die gesamte Belegschaft gleichzeitig auf Fahrt gehen. Dann bleiben die Einschränkungen für die Allgemeinheit bedeutend geringer. Die Bürger werden sich freuen. Zufriedene Besucher in den Amtsstuben können so dazu beitragen, die Stimmung im Amt zu heben. Vielleicht sollten die Amtsleiter dies mal bedenken. Sigrid Kneist

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