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Eigenbedarf: Schonfrist für Berliner Mieter wird verlängert

Der Schutz vor Eigenbedarf gilt künftig für Mieter in sechs Berliner Bezirken. Grüne und Linke hatten eine Schonfrist von zehn Jahren gefordert - wie in Hamburg und München.

Nach langem Zögern will der Senat die Schonfrist für Mieter, deren Wohnungen verkauft wurden, nun doch verlängern. Das bestätigte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Damit sind Mieter in den Bezirken Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg weiterhin sieben Jahre lang vor Eigenbedarfskündigungen ihrer neuen Wohnungseigentümer geschützt. Die bislang gültige Regelung läuft zum 31. August aus. Danach hätte nur noch die kürzere gesetzliche Schonfrist von drei Jahren bestanden.

In die verlängerten Fristen sollen künftig auch die Bezirke Mitte und Steglitz-Zehlendorf einbezogen werden. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD, Michael Arndt, schätzt die Zahl der zusätzlich geschützten Mietverhältnisse auf 40 000. „Die Verwaltung wollte die Frist eigentlich auf fünf Jahre reduzieren. Wir haben uns mit sieben Jahren durchgesetzt.“ Die Grünen und Politiker der Linken hatten eine Schonfrist von zehn Jahren gefordert, wie sie seit langem in München und Hamburg besteht. Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe begrüßte die Aufnahme seines Bezirks in die verlängerte Fristenregelung. Aus Steglitz-Zehlendorf war keine Stellungnahme zu erhalten.

Nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung wurden im vergangenen Jahr rund 4600 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. In den Vorjahren lagen die Zahlen deutlich höher, bei jeweils rund 7000. Ende der neunziger Jahre wurden bis zu 19 000 Mietwohnungen an Privatleute verkauft. Entscheidend sei aber nicht die Zahl der Umwandlungen, sondern die rasante Mietpreisentwicklung, sagt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein. Für einen wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter gebe es kaum noch bezahlbaren Ersatzwohnraum. Deshalb plädierte auch Wild für eine zehnjährige Schutzfrist.

Das Problem der Verknappung von Mietwohnungen durch die Umwandlung in Ferienwohnungen ist damit noch nicht gelöst. Die Grünen fordern die Wiedereinführung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots. SPD-Politiker Arndt rechnet erst in der nächsten Legislaturperiode mit einem Entwurf, der vor den Gerichten Bestand hat. Eine Arbeitsgruppe in der Verwaltung beschäftige sich derzeit mit der schwierigen Rechtsmaterie. Die meisten Ferienwohnungen werden von Privatleuten angeboten, ohne ein Gewerbe anzumelden. Auch viele Hartz-IV-Empfänger vermieten heimlich Zimmer an Feriengäste, damit sie sich ihre Miete noch leisten können. Genau die wolle man aber nicht treffen, sagen SPD-Politiker. Städte wie Hamburg oder München liefern keine brauchbaren Konzepte. Dort sei das Problem nicht akut, erklären die örtlichen Mietervereine. Die normalen Mietverhältnisse seien wegen der hohen Preise ausreichend lukrativ. Damit gibt es weniger Anreize, an Feriengäste zu vermieten.

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