zum Hauptinhalt

Berlin: Ein „Fall Stephanie“ wäre auch in Berlin möglich

Bei der Fahndung nach Sexualtätern braucht die Polizei korrekte Meldedaten Doch sie kommt nur auf Umwegen an Informationen – die nicht immer stimmen

Fünf Wochen hatte der Täter die 13-jährige Stephanie in Dresden in seiner Wohnung festgehalten und missbraucht. Genauso lang hatten die Fahnder der Polizei vergebens nach ihr gesucht – Stephanies Peiniger, ein einschlägig bekannter Sexualstraftäter , war umgezogen, und das Einwohnermeldeamt hatte die Polizei nicht informiert. In Berlin könnte ein „Fall Stephanie“ ähnlich verlaufen. „Es gibt keine Meldepflicht für Sexualstraftäter“, sagt ein Polizeisprecher. Und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) wiederum weiß nicht, wer von den Gemeldeten ein einschlägig bekannter Sexualstraftäter ist. „Nur, wenn ein Kinderschänder die gerichtliche Auflage bekommt, sich bei der Polizei zu melden – auch nach Absitzen der Haftstrafe – gibt es eine solche Meldepflicht“, hieß es bei der Polizei.

Eine reine „Sextäter-Kartei“ führt die Kripo aber nicht. Würde in Berlin ein Mädchen wie Stephanie einfach verschwinden, geschähe Folgendes: Zunächst würde ermittelt, welcher Täter für ein solches Verbrechen in Frage kommt. Dann schauten die Beamten in ihren Computer: Über das Softwaresystem Poliks würden die erfassten Sexualdelikte in Berlin abgefragt. Falls ein einschlägig bekannter Täter dabei auftaucht, „vergleicht man die Anschrift im System mit der vom Labo“, sagt ein Polizeisprecher. Doch das ist tückisch, denn: Wenn der Täter in Berlin umgezogen ist und sich nicht umgemeldet hat, ist die Suche erfolglos. Auch erfährt die Polizei nicht, wenn zum Beispiel ein vorbestrafter Kinderschänder aus einem anderen Bundesland nach Berlin gezogen ist. Ob ein Täterabgleich erfolgreich ist, „hängt immer von der Aktualität der Meldeanschrift ab“, heißt es bei der Polizei. Die Pflicht, sich ordnungsgemäß umzumelden, hat zwar jeder – „aber es ist nicht zu kontrollieren“, sagt der Sprecher.

Während Bayerns Innenminister Günther Beckstein eine bundesweite Meldepflicht für Sexualstraftäter ins Gespräch gebracht hat, ist auch in der Justiz eine Tendenz zum strengeren Umgang mit Sexualstraftätern zu bemerken. Das zeigt sich an zwei Reformen, die auf der Bundesebene geplant sind. Sie betreffen die Führungsaufsicht und die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) unterstützt – bis auf Einzelheiten, die noch zu klären sind – beide Reformen, sagt ihre Sprecherin Juliane Baer-Henney. Zumal im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche weist Schubert ihrer Sprecherin zufolge darauf hin, dass dies nur in seltenen Einzelfällen möglich sein dürfe. Das Verbrechen an Stephanie zeigt, wie leicht sich Sachverständige in ihren Gutachten irren. Ähnlich war es bei dem Sexualverbrechen an der 16-jährigen Carolin aus Gelbensande bei Rostock. Sie war von einem Mann vergewaltigt und ermordet worden, der wenige Tage zuvor aus der Haft entlassen worden war. Mehr als von diesem schwierigen Rechtsmittel verspricht sich Schubert von der Verstärkung der Führungsaufsicht, die zur Kontrolle der Lebensführung ehemaliger Straftäter dient. Künftig soll die Führungsaufsicht auf einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren ausgedehnt werden. Auch weiter gehende Anordnungen wie zum Beispiel Therapien oder der Verzicht auf Alkohol sollen möglich sein. Umstritten ist derzeit noch, inwieweit Gerichte auch Kontaktverbote aussprechen dürfen. Schubert hält ihrer Sprecherin zufolge möglichst konkrete Vorschläge für sinnvoll.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false