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Ein Zirkuselefant (Symbolbild)

© Yuri Kochetkov/dpa

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Berlin darf "Weihnachtscircus" vor Olympiastadion nicht verbieten

Aus Gründen des Wildtierschutzes wollte Innensenator Geisel den Zirkus verbieten. Der klagte – und bekam recht.

Berlin darf den "Weihnachtscircus" vor dem Olympiastadion nicht unter Berufung auf den Tierschutz verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, nachdem der Zirkusinhaber geklagt hatte.

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Der Zirkus von Sascha Grodotzki gastiert seit 24 Jahren über die Weihnachtstage auf dem Parkplatz vor dem Olympiastadion. Da die Fläche Eigentum des Landes Berlin ist, bedarf jede außergewöhnliche Nutzung der Zustimmung des Landes.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass die Innenverwaltung dem Zirkus in diesem Jahr die Genehmigung versagt hat – aus Gründen des Wildtierschutzes. Eine artgerechte Haltung der Tiere könne in den Zirkus-typischen Verhältnissen – enge Käfige, Transporte ect. – nicht gewährleistet werden. Der Zirkus hält unter anderem Giraffen, Flusspferde und Löwen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gab es nicht, Geisel sah das Verbot aber als ein Zeichen gegen die Haltung von Wildtieren.

Das Gericht verpflichtete das Land nun dazu, dem Zirkus die Parkplatznutzung zu erlauben. Als Grund gab es die langjährige Vergabepraxis in Verbindung mit der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz an. Eine "Änderung der Verwaltungspraxis" sei rechtswidrig, weil kein konkreter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege. Außerdem habe der Zirkus eine Genehmigung zum gewerbsmäßigen Zurschaustellen von Wildtieren an wechselnden Orten.

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