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Bürgerwille: Entscheidungen über Kitas, Wasser, Rauchen

2005 hat Berlin die Möglichkeit von Bürgerbegehren eingeführt. Und im September 2006 haben die Berliner für eine Verfassungsänderung für mehr direkte Demokratie votiert.

2005 hat Berlin die Möglichkeit von Bürgerbegehren eingeführt. Und im September 2006 haben die Berliner für eine Verfassungsänderung für mehr direkte Demokratie votiert. In einer Volksabstimmung parallel zur Abgeordnetenhauswahl stimmten 84 Prozent der Berliner Wähler für niedrigere Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide.

Zurzeit laufen mehrere Verfahren. Die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ will ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie durchsetzen und muss bis März 20 000 Unterschriften sammeln. Dann muss sich das Abgeordnetenhaus mit dem Anliegen der Initiative befassen. Die Volksinitiative „Schule in Freiheit“ hat kürzlich mehr als 28 000 Unterschriften eingereicht, die zurzeit auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Das Volksbegehren Hortbetreuung hat inzwischen mehr als die notwendigen 20 000 Unterschriften gesammelt. Sie werden derzeit auf ihre Gültigkeit hin geprüft. Das Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge hat dagegen schon die zweite Stufe erreicht: Am 13. Februar stimmen die wahlberechtigten Bürger darüber ab. Erfolgreich war bisher unter anderem das Kita-Volksbegehren für eine bessere Betreuung für Kinder ab drei Jahren. Der Senat hat das Anliegen im Wesentlichen übernommen, das Begehren hatte sich dann erübrigt. Gescheitert sind dagegen im April 2009 der Volksentscheid Pro Reli für eine Gleichstellung des Religions- und Ethikunterrichts sowie im April 2008 der Volksentscheid für die Erhaltung des Flughafens Tempelhof. Das Begehren scheiterte am Zustimmungsquorum von 25 Prozent. sib

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