zum Hauptinhalt

Berlin: Erst irrt sich der Arzt, dann feilscht der Versicherer

AOK zählte 1300 Beschwerden in einem Jahr. Ein Beispiel zeigt, was Patienten alles passieren kann

Beide Ärztinnen rätselten: War es Migräne oder ein Problem mit der Halswirbelsäule? Die wahre Ursache fanden sie nicht. Am Mittwoch hat das Amtsgericht Tiergarten die zwei Berliner Medizinerinnen wegen einer nicht erkannten Hirnblutung zu Geldstrafen verurteilt. Ein Fall von vielen: Die AOK-Berlin registrierte in den letzten zwölf Monaten 1300 neue Patientenbeschwerden, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 732. Seit drei Jahren bietet die Krankenkasse ein spezielles Beratungstelefon für Versicherte, die sich von ihrem Arzt falsch behandelt fühlen. 234 Mal konnte die Kasse bisher Behandlungsfehler bestätigen. In 268 Fällen erwies sich der Verdacht auf Pfusch als unbegründet, viele Gutachteraufträge und Klagen laufen aber noch.

Zu den unzufriedenen Patienten gehört Ute Cholch-Thalmann aus Spandau. 1999 war die Frau zu Besuch bei ihren Eltern in einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein. Mit Atembeschwerden und starken Schmerzen im Rücken ging sie Freitagnacht in die Notaufnahme des nahe gelegenen Krankenhauses und hoffte auf schnelle Hilfe. Die Ärzte tippten zunächst auf Nieren- oder Gallensteine, gaben ihr ein Schmerzmittel und bestellten sie für den nächsten Morgen wieder in die Klinik, „wenn der Chefarzt da ist.“ Schon die erste Nacht wurde zur Tortur für die Frau. „Ich bekam hohes Fieber und konnte vor Schmerzen kaum schlafen.“ Der Chefarzt diagnostizierte dann bei der Patientin etwas anderes: einen entzündeten Blinddarm. Noch am selben Tag entfernte man das vermeintliche Übel – doch die Schmerzen und die Atembeschwerden blieben. „Dann hieß es plötzlich wieder, es seien wohl doch Gallensteine gewesen. Ich sollte noch einmal unters Messer.“ Inzwischen waren sechs Tage vergangen. Cholch-Thalmann hatte genug von der Klinik und fuhr zur Weiterbehandlung zurück nach Berlin.

Im damals noch existierenden Krankenhaus Moabit untersuchte man die Frau gründlich und fand die wahre Ursache der Beschwerden: eine schwere Lungenentzündung. Weil die Krankheit nicht behandelt worden war, hatte sich Wasser in der Lunge angesammelt. Es bestand Lebensgefahr, die damals 38-Jährige wurde sofort auf die Intensivstation verlegt. Insgesamt sieben Wochen musste Ute Cholch-Thalmann im Krankenhaus verbringen. Irgendwann sagte ihr ein Moabiter Arzt: „Hätten die Kollegen Sie gleich richtig behandelt, wären Sie sehr viel schneller wieder gesund gewesen.“

Doch erst als das Krankenhaus in Schleswig-Holstein von der Patientin das Krankenhaustagegeld einforderte, hatte sie genug. „Ich wollte für diese schlechte Behandlung nicht auch noch zahlen.“ Die AOK-Versicherte wandte sich an ihre Krankenkasse hier in Berlin. Dort schaltete man den Medizinischen Dienst ein, der den Behandlungsfehler tatsächlich bestätigte. Man riet ihr, sich einen Anwalt zu nehmen. Auch das Amtsgericht in Schleswig-Holstein, wo der Fall schließlich in der ersten Instanz verhandelt wurde, gab der Berlinerin Recht. Trotzdem zog sich das Verfahren vier Jahre hin, erst im vergangenen Juni einigte sich Cholch-Thalmann mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses. Denn die wollte erst einmal feilschen. Sie drohte der Patientin gar mit der zweiten Instanz und einer langen Prozessdauer. Schließlich willigte Cholch-Thalmann ein, erhielt statt der vom Gericht zuerkannten 8500 nur 6900 Euro als Schadenersatz. „Ich bin noch immer nicht ganz gesund“, sagt sie. „Aber ich wollte es endlich hinter mich bringen.“

AOK-Team „Behandlungsfehler“, Telefon 2531-2828 / Info-Telefon der Berliner Ärztekammer: 40806-2190 (Montag, Mittwoch, Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false