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Berlin: Es bleiben 30 Tage für eine Klage zur Rettung Tempelhofs

Initiative prüft Eilantrag in Karlsruhe Senat erwartet keinen Rechtsstreit mit dem Bund

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT) sieht offenbar Chancen, mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht die Entwidmung des Flughafengeländes durch den Senat zu verhindern. „Unser Volksbegehren zur Rettung Tempelhofs darf nicht ins Leere laufen“, sagte der ICAT-Vorsitzende Andreas Peter gestern. Am Montag werde man sich mit den Anwälten beraten.

Eine Entscheidung der Karlsruher Richter Ende Mai – im Streit um den Bau einer Brücke in Dresden – hat den Initiatoren des Berliner Volksbegehrens Mut gemacht. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass „sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie“ in einem planungsrechtlichen Konflikt durchsetzen könne. Die möglichen Nachteile aus einer solchen Entscheidung müssten dann in Kauf genommen werden.

Allerdings ging es in Dresden um einen erfolgreich durchgeführten Bürgerentscheid. In Berlin wird das Volksbegehren erst vorbereitet. Und wenn der am Freitag erlassene Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entwidmung des Flughafengeländes „aus seiner luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung“ nach 30 Tagen rechtswirksam wird, hat die Bürgerbefragung ihren Sinn endgültig verloren. Deshalb ist aus Sicht der ICAT Eile geboten. Vielleicht geht der Verein auch nur vor das Landesverfassungsgericht.

Möglich wäre zudem, dass von der Entwidmung unmittelbar betroffene Mieter oder Miteigentümer der Flughafengebäude innerhalb der gesetzlichen 30-Tage-Frist vor dem Oberverwaltungsgericht klagen. Das könnte der Bund sein, in Gestalt des Bundesfinanzministeriums oder deren nachgeordneter Immobilienbehörde (Bima). Denn ohne Flugverkehr schmälern sich, jedenfalls theoretisch, die Chancen zur weiteren Vermarktung des riesigen Areals in Tempelhof.

Nach Informationen der ICAT erwägt der Bund eine solche Klage. Dagegen sagte Senatssprecher Michael Donnermeyer gestern: „Wir haben keinerlei Hinweise darauf, dass an diesem Gerücht etwas dran ist.“ Eine Klage widerspräche auch den geltenden Verabredungen zwischen dem Bund, Berlin und Brandenburg, also den Gesellschaftern des künftigen Großflughafens in Schönefeld.

Donnermeyer versicherte, dass der Senat die Initiatoren des Volksbegehrens nicht veralbern wolle. „Aber keine Regierung kann sich eine Politik leisten, die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, auch wenn dies im Streit um die Berliner Flughäfen populär wäre.“ Die Entwidmung Tempelhofs aufzuschieben, hätte nur „falsche Illusionen geweckt“.

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