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Tagesspiegel-Kolumnistin Dr. Elisabeth Binder.

© Tsp

Fallstricke des Alltags: Was tun gegen Naturfrevler?

Einmal in der Woche fragen Sie Elisabeth Binder, wie man mit komplizierten oder peinlichen Situationen so umgeht, dass es am Ende keine Verstimmungen gibt: So kann's gehen.

Wie begegnet man Leuten, die sich im jahreszeitlichen Rhythmus in den öffentlichen Parkanlagen mit Blühendem oder jetzt mit grünen Zweigen für die Dekoration der Wohnung "eindecken". Manch einer macht das voll professionell und hat eine Schere dabei, andere reißen und drehen Zweige heraus. Des öfteren habe ich die Naturfrevler dezent aber bestimmt auf diese Schändung einer öffentlichen Grünanlage angesprochen, ernte aber meistens nur ein trotziges "Natürlich darf man das"... ohne jedes schlechte Gewissen.

Johann, naturliebend

Nein, natürlich darf man das nicht. Wer Zweige abreißt, beschädigt öffentliche Grünanlagen. Aber wer will hier den ersten Stein werfen? Wer hat noch nie einige Fliederzweige vom Wegesrand mitgenommen? Dennoch sei aus aktuellem Anlass gesagt, dass man sich auch nicht den Adventskranz von den Tannen runterschnippeln darf. Sie haben sicher recht, wenn Sie die Leute auf ihr rechtswidriges Verhalten hinweisen. Etwas anderes ist es, zum Beispiel einen Apfel zu pflücken von einem Obstbaum auf öffentlichem Grund. Hier gilt der Grundsatz, was in eine Hand passt, ist noch kein Diebstahl. Selbstgepflücktes schmeckt einfach besser. Es mag da mehr oder weniger lässliche Sünden geben. Aber auch der Fliederschmuck erfreut die Gemeinschaft weit mehr am draußen blühenden Busch, als wenn er im Zimmer vor sich hinwelkt.

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