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Manchmal muss Justitia auch über die Folgen von Fernsehsendungen richten.

© Jens Kalaene/dpa

Folgen eines Fernsehauftritts: Real statt Reality: Kein Wohngeld nach Teilnahme an "Frauentausch"

Wieviel Realität steckt eigentlich in einer Reality-Show? Diese Frage musste jetzt auch das Berliner Verwaltungsgericht beantworten.

Dass es bei Reality-Shows im Fernsehen mit der Realität oft nicht so her ist, den Verdacht hat man ja schon hin und wieder. Aber dass das dann auch gerichtsfest zu beweisen, ist schon schwieriger. Die 21. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts befasste sich jetzt mit einer Folge der schon seit 2003 laufenden Serie „Frauentausch“ und sah zur Beweisaufnahme auch eine im Jahr 2011 produzierte Folge. Darin ging es laut Ankündigung um eine Frau, die ihren Vermieter über eine Partnervermittlung kennengelernt hatte. Für beide sei es „die ganz große Liebe“.

Pech nur, dass eine Mitarbeiterin im Wohnungsamt Neukölln 2014 sich an die Episode erinnerte, als die 48-Jährige Wohngeld beantragte. Als Vermieter hatte sie eben jene große Liebe aus der Sendung angegeben. Das Bezirksamt muss aber nicht zahlen, wenn Mieter und Vermieter in einer Paarbeziehung leben. Gegen den Bescheid klagte die Frau. Der Einwand der Frau, sie habe bei „Frauentausch“ lediglich so getan hat, als ob der Mann ihr Lebenspartner sei, die Beziehung also nur vorgetäuscht, überzeugte das Gericht aber nicht. Wohngeld gibt’s also vorerst nicht.

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