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Früherkennungsuntersuchungen: Kinderschutz verbindlich geregelt

Gesetzentwurf sieht verbindliche Einladungen vor Zentrale an der Charité und „Screening-ID“ geplant

Wer sein Kind nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen schickt, dem sollen Gesundheits- und Jugendamt Beine machen. Am Dienstag hat der Senat das lange angekündigte Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht, das verbindliche Einladungen vorsieht, damit möglichst alle Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen erscheinen.

Ein neues Vorsorgezentrum an der Charité soll die Daten der bis zu Sechsjährigen verwalten. Über verbindliche Rückmeldungen der Kinderärzte sollen alle erledigten Untersuchungen „abgehakt“ werden – und Säumige auffallen. Die Fristen für die insgesamt neun Untersuchungen sind klar geregelt und haben Toleranzzeiten von maximal zwei Monaten, in denen auf jeden Fall reagiert werden soll. Erst wird mit den Eltern ein neuer Termin vereinbart. Wer das ablehnt oder versäumt, bekommt – nach Ankündigung – Besuch vom Gesundheitsamt. Je nach Ergebnis kann das Jugendamt eingeschaltet werden, um sich der Familie anzunehmen.

Laut Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) haben im Jahr 2006 rund 18 500 Kinder die Untersuchungen U4 bis U6 nicht wahrgenommen, die zwischen drittem und zwölftem Lebensmonat angestanden hätten. Bei vielen soll die Erinnerung helfen, aber Lompscher rechnet mit 10 000 notwendigen Hausbesuchen pro Jahr. Im Landeshaushalt seien deshalb ab 2009 knapp 1,2 Millionen Euro für 24 neue Stellen eingeplant.

Auch das Geld für die Zentrale in der Charité steht laut Lompscher bereit: 170 000 Euro für die Einrichtung, 280 000 Euro als Jahresetat. Die Informationen sollen von den Ärzten als Daten an die Charité geschickt oder einer „Screening-ID“ zugeordnet werden. Eine solche Nummer sollen alle Kinder erhalten.

Laut einer Statistik der Gesundheitsverwaltung von 2006 sank die Teilnahmequote von fast 100 Prozent bei den gleich nach der Geburt anstehenden Untersuchungen U1 und U2 auf 84 Prozent bei der U9, die Sechsjährige betrifft. Aus sozial schwachen Familien nahmen nur knapp 78 Prozent teil, aus arabischstämmigen sogar nur 74 Prozent.

Das ursprünglich schon für März angekündigte Kinderschutzgesetz ist allerdings noch lange nicht unter Dach und Fach. Jetzt wird es den Bezirksbürgermeistern vorgelegt, dann muss es vom Parlament beschlossen werden, um in Kraft zu treten. Das soll im ersten Halbjahr 2009 passieren. Stefan Jacobs

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