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Gebührenaffäre: Früherer BSR-Vorstand muss ins Gefängnis

Der millionenschwere Gebührenskandal bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) hat nach Auffassung des Berliner Landgerichts einen Hauptverantwortlichen: Arnold Guski, damals BSR-Finanzvorstand. Nun muss der 64-Jährige wegen Betruges für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Guski, der stets seine Unschuld beteuert hatte, kündigte bereits Rechtsmittel an.

Es ging um überhöhte Gebühren in den Jahren 2001 und 2002. Etwa 170 000 Kunden zahlten insgesamt rund 26 Millionen Euro zu viel. Unstrittig ist, dass bereits in den beiden Jahren zuvor die Tarife zu hoch waren. Das allerdings war ein Fehler, der sich eingeschlichen hatte: Reinigungskosten für Straßen ohne Anlieger, die normalerweise das Land zahlen muss, wurden auch Hauseigentümern in Rechnung gestellt. Die Straßen mit und ohne Anlieger waren durch ein Versehen zu einer Position geworden. Die BSR hat die zu viel gezahlten Gebühren bereits zurückgezahlt.

Wie aber kam es, dass der Fehler wiederholt wurde? „Das geschah auf Anweisung von Herrn Guski“, stand für die Richter nach neunmonatigem Prozess fest. „Er wollte keine Unruhe“, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Überzeugung der Richter erfuhr er nicht erst im August 2002, wie er im Verfahren beteuerte, von der fehlerhaften Tarifkalkulation. Er habe dafür gesorgt, dass der Fehler für die nächste zweijährige Tarifperiode übernommen wurde. Auch die zuständigen Staatsanwälte vermuteten als Motiv eine Vertuschungsabsicht, „um in der Öffentlichkeit Aufsehen und Kritik an der BSR zu verhindern“.

Der Gebührenskandal hatte Guskis Karriere vor fünfeinhalb Jahren jäh beendet. Bis heute ist er arbeitslos. „Brutale Konsequenzen“, sagte einer seiner Verteidiger. Andere frühere Mitangeklagte aus dem Verfahren seien dagegen weiter für die BSR tätig. Die Verfahren gegen jene drei Männer, die der Anwalt ansprach, waren wegen geringer Schuld gegen Geldbußen eingestellt worden.

Der Ex-Vorstand hatte den Vorwurf des Betruges vehement zurückgewiesen. „Ich war bis August 2002 überzeugt, dass die Tarife richtig berechnet sind“, erklärte er. Zudem sei nicht er, sondern eine Projektgruppe mit der Berechnung betraut. Überhöhte Tarife einzutreiben, hätte auch keinen Sinn gehabt. Schließlich arbeite die BSR kostendeckend und dürfe weder Gewinn noch Verlust machen. Guski sei kein Tarifexperte gewesen und habe sich darauf verlassen, dass die Zahlen geprüft und genehmigt waren, sagten die Anwälte. Als der Fehler in der Tarifberechnungsgruppe entdeckt wurde, habe man dort wohl gehofft, den peinlichen Fehler nicht aufdecken zu müssen.

Ex-BSR-Vorstand Guski wehrte sich bis kurz vor dem Urteil. „Ich habe mich immer bemüht, gesetzestreu zu handeln“, sagte er in seinem Schlusswort nach neunmonatiger Verhandlung. Er habe nie und nimmer wissentlich etwas Falsches auf den Weg gebracht. „So bin ich nicht gestrickt“, erklärte Guski. Seine Stimme zitterte, als er beteuerte: „Ich bin wirklich kein Krimineller, ich bin unschuldig.“ Wenn Guski jetzt in Revision geht, muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der BSR-Affäre befassen. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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