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Dieses kleine afrikanische Krokodil wurde vom Zoll sichergestellt. Die Einfuhr zahlreicher Arten - egal ob lebend oder präpariert - ist verboten.

© dpa

Galeries Lafayette: Beschlagnahme von Luxustaschen war rechtens

Das Tier ist tot, sein Leder teuer. Die Legalität des Handels muss bewiesen werden. Den Galeries Lafayette gelang das nicht. Da griff der Bezirk zu - das Verwaltungsgericht gab ihm Recht.

Von Fatina Keilani

Das Haus Lanvin ist eines der traditionsreichsten Couture-Unternehmen Frankreichs, und die Galeries Lafayette sind eines der berühmtesten Kaufhäuser der Modenation. Dort lässt sich vieles erstehen, was exklusiv und teuer ist. Auch Lanvin-Handtaschen aus Schlangenleder werden dort verkauft, respektive: wurden. Denn das Bezirksamt Mitte zog die Waren ein, da der Nachweis nicht erbracht sei, dass die Luxusgüter überhaupt gehandelt werden durften. Sechs Handtaschen zu Preisen zwischen 975 und 3000 Euro, einen Gürtel für 475 Euro und elf Uhrenarmbänder à 275 Euro aus Alligator-, Echsen- und Pythonleder beschlagnahmte die Behörde im Juli 2014. Die Galeries Lafayette klagten dagegen und unterlagen am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht.

Das Umweltamt des Bezirks Mitte stützte sich auf Paragraf 47 des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach Tiere oder Pflanzen eingezogen werden können, für die der erforderliche Nachweis nicht erbracht wird. „Für Tierhäute kann nichts anderes gelten“, stellte der Vorsitzende Richter Christian Oestmann fest. „Für den Artenschutz spielt es keine Rolle, ob Sie Schlangen verkaufen oder Handtaschen aus Schlangen.“ Sonst bestehe die Gefahr, dass Tiere eigens getötet würden, um sie zu Handtaschen oder Gürteln zu verarbeiten.

De facto geschieht dies ja auch, nur unterliegt es den Regeln des Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites). Jedes getötete Tier bekommt eine Cites-Nummer zugeteilt. Werden aus einer Schlange 30 Portemonnaies, so haben sie alle dieselbe Nummer. Besonders in den Herstellerländern dürfte es ein Leichtes sein, Tierhäute aus Wilderei unter eine bereits mit Cites-Nummern versehene Charge zu schummeln. „Was den Kampf gegen den illegalen Handel angeht, könnte sehr viel engmaschiger kontrolliert werden, besonders an Flug- und Seehäfen“, sagt Roland Gramling von der Tierschutzorganisaiton WWF, auch wenn die deutschen Behörden durchaus engagiert seien.

Im September gab es einen Rekordfund von geschmuggeltem Elfenbein

Der Zoll stellte im vergangenen Jahr über 580 000 geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren sicher. Erst im September wurden 1,2 Tonnen Elfenbein beschlagnahmt, unter anderem auf dem Flughafen Schönefeld. Insgesamt sei das Washingtoner Übereinkommen als Erfolg anzusehen, sagt Gramling. Es binde mehr als 180 Vertragsstaaten. Rund 35 000 Tier- und Pflanzenarten sind durch das Abkommen geschützt. Der internationale kommerzielle Handel mit ihnen ist entweder komplett verboten oder nur mit Genehmigungen erlaubt.

Laut Verwaltungsgericht ist der Verkauf von Produkten aus Tieren besonders geschützter Arten nur zulässig, wenn der Verkäufer den zweifelsfreien und ein konkretes Tier betreffenden Nachweis der Vermarktung führen kann. Die vom Kaufhaus eingereichten Unterlagen über den Ankauf einer Vielzahl von Taschen, Gürteln und Armbändern erbrächten diesen Einzelnachweis nicht. Und die Tatsache, dass der Hersteller eine weltbekannte Luxusmarke sei, garantiere nicht dafür, dass die Sachen nicht aus zweifelhafter Provenienz stammten. In Reaktion auf das Urteil teilten die Galeries Lafayette mit, dass die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet würden; vorher äußere man sich nicht. Laut Handtaschenabteilung werden derzeit keine Taschen aus Python angeboten. Das KaDeWe verkauft gar nicht erst Produkte aus Schlangenleder, auch kein Kroko und keine echten Pelze. Die beschlagnahmten Waren überließ der Bezirk am Ende dem Kaufhaus. An sich müssen sie nach Rechtskraft des Urteils vernichtet werden. Ihr Wert wurde vom Gericht mit 23 000 Euro festgesetzt. Wahrscheinlich kommt es noch zu einer Berufungsverhandlung.

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