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In Berlin wird es in den nächsten Tagen einige Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Virus geben.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Geplante Lockerungen für Berlin in der Corona-Pandemie: Diese Termine sollten Sie sich merken

Berlin lockert einen Teil der Beschränkungen in der Corona-Krise. Was ist ab wann wieder möglich in der Hauptstadt? Ein Überblick.

Nach wochenlanger Schulschließung sind seit Montag die Zehntklässler zurück in den Schulen, auch in die Kitas ist wegen der erweiterten Notbetreuung mehr Leben eingekehrt. Alleinerziehende dürfen ihren Nachwuchs ab sofort in die Kita geben, auch die Liste der systemrelevanten Berufe wurde erweitert. Weitere Lockerungen stehen in den nächsten Tagen an. Welche Daten sind wichtig?

28. APRIL: Der Berliner Zoo und der Tierpark öffnen nach wochenlanger Schließung wieder ihre Türen - allerdings ohne Aquarium und Tierhäuser und mit neuen Eintrittsregeln. Der Besuch ist ausschließlich mit einem vorab gekauften Online-Ticket möglich. 

Besucher müssen einen bestimmten Tag und ein Zeitfenster auswählen: Von 9-13 Uhr sowie 13-17 Uhr soll es feste Ticketkontingente geben - vorläufig je Zeitfenster 2000 Eintrittskarten für den Zoo und je 3000 für den Tierpark. Die Regelung gilt auch für Jahreskarten-Besitzer, die ein Zeitfenster kostenlos wählen können. Ermäßigte Tickets und Rabatt-Coupons gibt es zunächst nicht.

30. APRIL: Die Bezirke wollen ihre Spielplätze ab diesem Datum wieder öffnen. In einzelnen Fällen kann die Öffnung allerdings etwas länger dauern, da die Ämter die Spielplätze kontrollieren und säubern müssen. 

Pankow kündigte etwa an, die Spielplätze ab dem 30. April schrittweise zu öffnen. In Friedrichshain-Kreuzberg soll die Nutzung ab dem 1. Mai wieder möglich sein. Auf allen Plätzen gilt ein Mindestabstand von 1,50 Meter, an den sich insbesondere Erwachsene halten sollen.

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4. MAI: Ab diesem Datum gelten verschiedene Lockerungen in der Hauptstadt: 

  • Kleinere Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern sind wieder erlaubt, solange sich die Teilnehmer an die Abstands- und Hygieneregeln halten.
  • Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden. Während der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände zwischen den Gläubigen herumgereicht werden. Personen wie Gebetsvorstehende oder musikalische Leiter sind von der maximalen Teilnehmerzahl ausgenommen.
  • Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins dürfen wieder öffnen. Auch der Leihverkehr in Bibliotheken soll dann wieder ermöglicht werden.
  • Friseurbetriebe dürfen unter klaren Vorschriften wieder Kunden betreuen. Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, da hier der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

5. MAI: Der Botanische Garten öffnet - allerdings ohne die Gewächshäuser. Damit der Sicherheitsabstand eingehalten wird, müssen Besucher Online-Tickets mit einem festen Zeitkontingent buchen. Die maximale Besucherzahl ist auf 1000 Gäste begrenzt. Pro Stunde bekommen höchstens 250 Besucher Einlass. (dpa)

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