zum Hauptinhalt

FLUGROUTEN: Gericht entscheidet über Anwohnerklagen

DIE ENTSCHEIDUNGAm heutigen Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Gemeinde Kleinmachnow, einer Wohnungsbaugesellschaft und mehrerer Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für den Hauptstadtflughafen BER. Ziel der Kläger ist es, dass das Genehmigungsverfahren neu aufgerollt werden muss.

DIE ENTSCHEIDUNG

Am heutigen Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Gemeinde Kleinmachnow, einer Wohnungsbaugesellschaft und mehrerer Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für den Hauptstadtflughafen BER. Ziel der Kläger ist es, dass das Genehmigungsverfahren neu aufgerollt werden muss.

DIE GRÜNDE

Die Kläger fühlen sich vom Land Brandenburg getäuscht. Konkret geht es um die Flugrouten, die nach den Grobplänen bei Starts geradeaus verlaufen sollten. Deshalb sahen die Kläger damals keinen Grund, beim Beteiligungsverfahren mitzumachen oder den Beschluss anzufechten. Inzwischen wurden abknickende Routen festgelegt, von denen die Kläger betroffen sind.

DIE AUSSICHTEN

Bereits bei den zwei Verhandlungsterminen Anfang Juli ließ das Gericht erkennen, dass es den Planfeststellungsbeschluss kaum aufheben wird, weil auch möglicherweise von Fluglärm Betroffene schon damals hätten klagen können. Bei einer Niederlage wollen die Kläger wie im verlorenen Verfahren zur Nachtflugregelung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. axf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false