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Jeder Jeck ist anders. Einen Karnevalszug gab es dieses Jahr auch in Berlin. Aber eine lange Tradition hat er nicht.

© Britta Pedersen/dpa

Gerichtsbeschluss zum Karneval: Wenn in Bonn gefeiert werden darf, wird in Berlin gearbeitet

Laut Gericht darf Bonner Beschäftigten einer Behörde nicht einfach der freie Rosenmontag gestrichen werden. Was heißt das für Berliner Mitarbeiter?

Jetzt hat Berlin es von einem Gericht bestätigt bekommen: Der Karneval und die Stadt an der Spree passen irgendwie nicht zueinander. Diesen für Berliner Jecken harten Schluss hat eine Kammer des hiesigen Verwaltungsgerichts gezogen. Sie musste darüber entscheiden, ob den Mitarbeitern der Bonner Außenstelle des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (KMK) der dienstfreie Rosenmontag genommen werden durfte. Dieser war ihnen vom dortigen Dienststellenleiter gewährt worden.

Denn in Behörden im Rheinland gilt in der Regel der eherne Grundsatz, dass am Rosenmontag geschunkelt wird und nicht gearbeitet. Das galt mindestens seit Anfang der 2000er Jahre auch für die Bonner KMK-Mitarbeiter, die nach den föderalen Regelungen allerdings als Beschäftigte des Landes Berlin gelten. Für die am Standort Berlin arbeitenden Kollegen ist der Rosenmontag indes stets ein normaler Arbeitstag gewesen. Im vergangenen Jahr aber sollte der Haupttag des Karnevals auch in der Verwaltung am Rhein ein Tag wie jeder anderer sein. Die Jecken in der KMK-Verwaltung sollten jetzt einen Urlaubstag nehmen müssen, wenn sie feiern wollten.

"In Berlin betrachten einige den Karneval mit Unverständnis"

Dagegen ging der in Berlin ansässige Personalrat der Gesamtbehörde gerichtlich vor, denn er war nicht gefragt worden. Und das Berliner Verwaltungsgericht gab ihm Recht. Die „allgemeine Dienstbefreiung“ im Karneval sei in Bonn "eine langjährige Übung", die der Dienstherr nicht einfach so streichen kann. Die Richter sahen es auch als gerechtfertigt an, dass die Beschäftigten an den beiden Standorten unterschiedlich behandelt werden, die Berliner also weiter arbeiten müssen. Der Karneval in Bonn und Berlin habe eine unterschiedlichen Bedeutung. Während er in Bonn viele Bewohner mit Freude erfasse, werde „er in Berlin weit überwiegend als rheinische Besonderheit wahrgenommen und von einigen sogar mit Unverständnis betrachtet“, hieß es in der Begründung.

Aber ob die Bonner KMK-Mitarbeiter damit ihren traditionellen Rosenmontagsfeiertag für die Zukunft gesichert haben, ist ungewiss: Die Behörde hat inzwischen Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

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