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Die Berliner Tauentzienstraße nach einem fatalen illegalen Autorennen

© Britta Pedersen/dpa

Gesetzentwurf: Gefängnis statt Bußgeld für illegale Autorennen

Das Verkehrsministerium will verbotene Autorennen auf öffentlichen Straßen strenger ahnden. Das hatten zuvor schon einige Bundesländer gefordert.

Nach dem Bundesrat will jetzt auch das Bundesverkehrsministerium härter gegen illegale Autorennen vorgehen. Laut einem Gesetzentwurf sollen solche Rennen auf öffentlichen Straßen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden, wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Sonntag auf Anfrage bestätigte. Zuvor hatte die „Bild am Sonntag“ berichtet. Veranstaltern und Rasern sollen demnach künftig Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft drohen.

„Wer sich an illegalen Rennen beteiligt, muss hart bestraft werden“, zitiert die Zeitung Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). „Um die abschreckende Wirkung zu erhöhen, verschärfen wir die Strafen.“ Bisher gibt es in der Regel nur 400 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot für Teilnehmer illegaler Rennen. Zu weiteren Details machte das Ministerium am Sonntag keine Angaben.

Der Bundesrat hatte bereits Ende September beschlossen, im Bundestag einen Gesetzentwurf einzubringen, der härtere Strafen für illegale Autorennen vorsieht. Danach sollen Rasern bis zu zwei Jahre Haft drohen - und sogar bis zu zehn Jahre, wenn bei einem solchen Rennen jemand schwer verletzt oder getötet wird. Das Parlament muss sich jetzt mit dem Vorstoß der Länder befassen.

In mehreren Städten ist es bei illegalen Autorennen zu schweren Unfällen mit Todesopfern gekommen. In einem besonders aufsehenerregenden Prozess in Berlin stehen derzeit zwei Männer wegen Mordes vor Gericht, die bei einem illegalen Rennen den Tod eines Unbeteiligten verursacht haben sollen. In der Nacht zum 1. Februar waren sie mit ihren Sportwagen mit weit mehr als 100 Kilometern pro Stunde den Kurfürstendamm entlanggefahren. Kurz vor dem Luxuskaufhaus KaDeWe rammte einer der Angeklagten den Geländewagen eines Rentners. Der 69 Jahre alte Fahrer des Geländewagens starb. Mit der Mordanklage demonstrierte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Härte. (dpa)

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