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Berlin: Gewalt in der Familie: Vom Vater umgebracht: Die dramatischen Tage vor dem Tod der sechsjährigen Gloria

Aus Angst um das Leben ihrer Tochter hatte Iris G. zuvor ihren Aufenthaltsort geheim gehalten und war unter Polizeischutz aus Bayern nach Berlin gekommen.

Aus Angst um das Leben ihrer Tochter hatte Iris G. zuvor ihren Aufenthaltsort geheim gehalten und war unter Polizeischutz aus Bayern nach Berlin gekommen. Einen Tag später holte Ottmar G. seine Tochter Gloria ab. Wenig später war das Mädchen tot - erstickt vom eigenen Vater.

Das Gericht urteilte, dass der Familienvater am 1. September zu seiner Tochter dürfe; "für einen begrenzten Zeitraum", wie der Sprecher des Kammergerichts, Frieder Schmelz, bestätigt. Aus "datenschutzrechtlichen Gründen" will sich Schmelz nicht dazu äußern, welche Gründe die Richter bewogen haben, Ottmar G. ein so genanntes "Umgangsrecht" mit seiner Tochter zuzugestehen, und welche Fakten ihnen vorlagen.

Iris G. hatte bis zuletzt versucht, ihren Umzug aus dem bayrischen Altötting nach Berlin geheim zu halten. Als die 34-jährige Mitte August aus der gemeinsamen Wohnung auszog, bat sie die Polizei um Schutz - aus Angst vor ihrem Ehemann, mit dem sie seit 17 Jahren zusammen lebte, der als jähzornig galt und die Trennung nicht verkraftete. Kurze Zeit später, am 25. August, unternahm Ottmar G. nach Angaben der bayrischen Polizei einen Selbstmordversuch.

Iris G. hatte offenbar geahnt, dass ihr Mann zu mehr als nur verbalen Drohungen bereit war. Nach Angaben der Stadtverwaltung Altötting erwirkte die junge Mutter in ihrer Heimat sogar eine Übermittlungssperre für ihre persönlichen Daten. Dass sie mittlerweile in Hellersdorf bei einem Bekannten wohnte, sollte ihr Ex-Mann nicht erfahren. Eine Übermittlungssperre wird nur in gut begründeten Ausnahmefällen erlassen. "Die Antragstellerin hat in diesem Fall mit Gefahr für Leib und Leben argumentiert", sagt Rainer Steinbrecher, Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Altötting. Die Stadtverwaltung sperrte die persönlichen Daten von Iris G. und ihrer Tochter am 30. August - am vergangenen Donnerstag, an dem Tag, an dem die Berliner Richter Ottmar G. erlaubten, seine Tochter zu sehen und damit alle Versuche, sich zu verstecken, zunichte machten.

Der gelernte Koch mietete sich daraufhin ein Auto, fuhr nach Berlin und holte seine Tochter am Nachmittag in Hellersdorf ab. Stundenlang fuhr er durch die Stadt und "telefonierte in dieser Zeit mehrfach mit der Mutter des Kindes", wie der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Tegge gestern bestätigte. Wann genau Ottmar G. seine Tochter erstickte, wissen die Ermittler noch nicht. Bei der Vernehmung gab er an, er habe sie im Auto erstickt und anschließend in den Kofferraum gelegt. Kurz vor 20 Uhr alarmierte die verzweifelte Iris G. die Berliner Polizei, die Ottmar G.s blauen Renault daraufhin verfolgte. Als er die Stadtgrenze Richtung Prenzlau passierte, übernahmen die Brandenburger Beamten. Auf der Autobahnraststätte Buckowsee-Ost stellte sich Ottmar G. schließlich mit den Worten: "Ich bin der, den Sie suchen."

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