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HAFT NACH DER HAFT: Maximal zehn Jahre

Elf Männer mussten seit Anfang 2011 aus der Sicherungsverwahrung (SV) entlassen werden. Zehn von ihnen waren sogenannte Altfälle, die länger als die erlaubten zehn Jahre in SV gesessen hatten.

Elf Männer mussten seit Anfang 2011 aus der Sicherungsverwahrung (SV) entlassen werden. Zehn von ihnen waren sogenannte Altfälle, die länger als die erlaubten zehn Jahre in SV gesessen hatten. Bis auf Rainer P. sollen sie seitdem nicht straffällig geworden sein, hieß es. Ein Mann kam frei, da auch die nachträgliche SV gekippt worden war. Nur bei zwei Gefangenen konnte die Staatsanwaltschaft wegen hoher Gefährlichkeit eine Freilassung bislang verhindern, beide sitzen in der geschlossenen Psychiatrie. In den kommenden Jahren werden etwa zehn weitere Männer in Berlin von dem Straßburger Urteil profitieren, das maximal zehn Jahre „Haft nach der Haft“ erlaubt.

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