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Urteil: Haftstrafe für 19-Jährige wegen Tötung ihres Neugeborenen

Wegen Totschlags ihres Neugeborenen hat das Landgericht Berlin eine 19-Jährige zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die junge Frau hatte ihr Baby erstickt.

Berlin - In dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren wurde die junge Frau schuldig befunden, im April vergangenen Jahres ihr Baby nach der Geburt erstickt zu haben. Nach Angaben einer Justizsprecherin ging das Gericht von einem Totschlag im minderschweren Fall aus. Danach hatte die Angeklagte "ihrem Entwicklungsstand entsprechend" die Schwangerschaft verdrängt.

Der Intelligenzquotient der Angeklagten sei zwar außergewöhnlich hoch. Ihr Reifezustand habe aber einer 12- bis 14-Jährigen entsprochen, hieß es. Außerdem sei die 19-Jährige, die unter "außerordentlich ungünstigen häuslichen Bedingungen" lebte, mit der Situation im Elternhaus völlig überfordert gewesen. Auch den Eltern sei die Schwangerschaft "angeblich nicht aufgefallen", teilte die Justizsprecherin mit.

Am 21. April 2006 hatte die Angeklagte auf dem unbewohnten Nachbargrundstück ihres Elternhauses in Karlshorst heimlich einen gesunden Jungen zur Welt gebracht und sofort nach der Geburt getötet. Sie hatte dem Neugeborenen eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt und verknotet. Die Babyleiche legte sie anschließend im Keller des Elternhauses ab, wo sie vier Monate später vom Vater der Angeklagten entdeckt wurde. (tso/ddp)

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