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Berlin: Hausbesetzung auf Stralau: Vier Jahre nach der Räumung

Trotz seines Bruttojahresgehalts von 64 000 Mark als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses hätte Freke Over eine Weile sparen müssen, um die Forderung der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain, die gestern vor dem Landgericht verhandelt wurde, zu erfüllen: 302 340 Mark wollte die WBF von dem PDS-Abgeordneten erstattet sehen. Fein säuberlich aufgeschlüsselt setzt sich die Summe zusammen aus 188 000 Mark für anstehende "Baumaßnahmen" nach Overs Auszug aus einer Wohnung, 120 000 Mark für "Sicherungsmaßnahmen" wie Hundeführer und Schließanlagen, um Overs Rückkehr zu verhindern, sowie mehreren tausend Mark für bauliche Beratung.

Trotz seines Bruttojahresgehalts von 64 000 Mark als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses hätte Freke Over eine Weile sparen müssen, um die Forderung der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain, die gestern vor dem Landgericht verhandelt wurde, zu erfüllen: 302 340 Mark wollte die WBF von dem PDS-Abgeordneten erstattet sehen. Fein säuberlich aufgeschlüsselt setzt sich die Summe zusammen aus 188 000 Mark für anstehende "Baumaßnahmen" nach Overs Auszug aus einer Wohnung, 120 000 Mark für "Sicherungsmaßnahmen" wie Hundeführer und Schließanlagen, um Overs Rückkehr zu verhindern, sowie mehreren tausend Mark für bauliche Beratung.

Fast vier Jahre, nachdem Freke Over und 30 weitere Hausbesetzer im April 1996 aus zwei Häusern in Alt-Stralau in Friedrichshain geräumt worden waren, entschloss sich die WBF zu Beginn diesen Jahres, sich das durch die Besetzung verlustig gegangene Geld in einem bisher einzigartigen Prozess bei dem prominenten Ex-Besetzer wiederzuholen. Die WBF argumentierte, erstens hätte das Haus, das schon vor der Besetzung jahrelang leer gestanden hatte, in seiner Substanz massiv unter den illegalen Bewohnern gelitten; zweitens habe Over nach der Räumung den massiven Schutz durch Wachpersonal und Schließanlagen wegen der Gefahr einer Neubesetzung geradezu "herausgefordert". Zur Begründung dessen wurde unter anderem Overs Wahlslogan "Freke Over - gut besetzt" angeführt.

Vor dem Landgericht verzichtete die WBF gestern zunächst auf die Erstattung der Baukosten und beschränkte ihre Forderungen auf die Sicherungsmaßnahmen. Der Vorsitzende Richter ließ jedoch schon während der Verhandlung kaum Zweifel daran, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe. Mit "Herausforderungsschäden" gehe die "Rechtsprechung doch sehr vorsichtig um". Auch die drohende Neubesetzung sei anhand eines simplen Wahlslogans "doch sehr schwierig, dem Over zuzurechnen".

Des Weiteren verwies der Richter darauf, dass ein Haus, das "jahrelang ungeschützt stehen gelassen wird", zu Hochzeiten der Hausbesetzer-Bewegung doch eine "gewisse Herausforderung" darstellen musste. Letztlich abgewiesen wurde die Klage allerdings aus formalen Gründen: Da das Land Berlin der eigentliche Eigentümer sei, die WBF lediglich im Besitz einer "sehr globalen eigentumsrechtlichen Vollmacht" gewesen sei, könne auch nur das Land den Klageweg bestreiten. Auch dafür gibt es allerdings keine historischen Vorbilder.

Jeannette Goddar

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