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Am 18 September soll in Berlin gewählt werden. Ob das klappt?

© dpa

Historischer Rückblick zur Wahl: Berliner Bevölkerung hatte schon andere Hürden zu überwinden

Der Termin für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus steht infrage. Bei den ersten Wahlen zum Abgeordnetenhaus hatten die Berliner mit anderen Sorgen zu kämpfen.

Schafft Berlin es erstmals nicht seit dem Zweiten Weltkrieg, ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen? Angesichts der Turbulenzen um die Wahlsoftware, welche die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und in den Bezirken am 18. September 2016 gefährden, lohnt sich ein Blick in unser gedrucktes Archiv. Wie hat es Berlin bisher geschafft, Wahlen abzuhalten - auch in schwierigen Zeiten? Nach dem Krieg wurde das Abgeordnetenhaus erstmals am 3. Dezember 1950 gewählt – in der politisch geteilten Stadt konnten sich nur West-Berliner daran beteiligen.

Die Ost-Berliner Wahlkreise konnten damals nicht mitwählen, weshalb 73 der 200 Sitze im Abgeordnetenhaus freigehalten wurden. Ein Blick in den Tagesspiegel vom 3. Dezember 1953 zeigt, unter welch widrigen Bedingungen die Ost-Berliner Bevölkerung versuchte zu wählen. Denn die DDR-Regierung hatte eine Teilnahme an der Wahl für gesetzeswidrig erklären lassen.

Störtrupps der Freien Deutschen Jugend (FDJ) klebten zudem in West-Berliner Außenbezirken Boykottaufrufe über die Wahlplakate. Die „Nationale Front“ der DDR teilte mit, es seien zwei Millionen solcher Propagandazettel gedruckt worden. West-Berliner, die im Osten arbeiteten, wurden zum Teil zu Sonntagsdiensten gezwungen und Besucher der Ostbezirke von Volkspolizisten am Heimweg gehindert. Um trotzdem freie Wahlen zu gewährleisten, war in jedem der zwölf Wahlbezirke mindestens ein Wahllokal bis Mitternacht geöffnet.

SPD erreichte bestes Ergebnis 1963

Über all diese Hürden hinweg waren also Wahlen möglich – sogar mit einer traumhaften Wahlbeteiligung in West-Berlin: Sie lag bei 90,4 Prozent, 1 664 221 Bürger gingen zu den Urnen. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war nötig geworden, da sich die Stadt Berlin im September desselben Jahres eine neue Verfassung gegeben hatte. Darin wurde Folgendes festgelegt: Es werden 200 Abgeordnete nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, die Legislaturperiode beträgt regulär vier Jahre. Gleichzeitig mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus wurden auch die zwölf West-Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Bereits damals existierte die bis heute gültige Fünf-Prozent-Sperrklausel, weshalb es insgesamt fünf Parteien nicht ins Abgeordnetenhaus schafften – sie erreichten gemeinsam weniger als acht Prozent der Stimmen. Das zeigt ein Blick in das „Berlin Handbuch“ von 1992.

Großer Gewinner der damaligen Wahl waren die Sozialdemokraten. Die SPD erreichte 44,7 Prozent der Stimmen. (Ihr bestes Ergebnis erreichte sie übrigens 1963, damals mit über 60 Prozent ) Ihr folgte die CDU mit 24,6 Prozent. Nur knapp dahinter landete die FDP mit 23 von 100 Stimmen.

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