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Berlin: Hotelgewerkschaft wirft dem Adlon systematische Arbeitschutzmissachtung vor

Angestellte müssen bis zu 20 Stunden arbeiten. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hat die Ermittlungen aufgenommenSigrid Kneist Schwere Vorwürfe gegen das Hotel Adlon erhebt jetzt die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten: In dem Haus am Pariser Platz werde erheblich gegen Regelungen des Arbeitsschutzes verstoßen, sagte Gewerkschaftssekretär Sebastian Riesner.

Angestellte müssen bis zu 20 Stunden arbeiten. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hat die Ermittlungen aufgenommenSigrid Kneist

Schwere Vorwürfe gegen das Hotel Adlon erhebt jetzt die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten: In dem Haus am Pariser Platz werde erheblich gegen Regelungen des Arbeitsschutzes verstoßen, sagte Gewerkschaftssekretär Sebastian Riesner. Der Gewerkschaft lägen schriftliche und mündliche Berichte vor, wonach dort manche Beschäftigten - nicht nur in Ausnahmefällen - in bis zu 20stündigen Schichten arbeiten mussten. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) bestätigte gestern, dass ein Ermittlungsverfahren gegen das Luxushotel wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz laufe. Zu dem derzeitigen Ermittlungsstand wollte sich jedoch Sprecher Robert Rath nicht äußern. Auch die Pressestelle des Hotels wollte keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Sprecherin Ulrike Heesch teilte lediglich mit: "Im Adlon herrscht ein außerordentlich angenehmes und kommunikatives Betriebsklima - sowohl unter den Mitarbeitern als auch zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftsführung."

Wie Gewerkschaftssekretär Riesner sagte, hat die Gewerkschaft bereits im September 1998 Anzeige gegen das Adlon erstattet, weil dort immer wieder die tarifliche (7,6 Stunden) und die gesetzliche Arbeitszeit (10 Stunden) überschritten wurde. "In der Küche und bei Kellnern gibt es Schichten, die zwischen 16 und 20 Stunden dauern", sagte Riesner. Die Dienstpläne, die das Hotel nach der Anzeige erstellt habe, entsprächen jetzt zwar den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, aber nicht der Realität. In dem Hotel gebe es darüber hinaus auch keinen Betriebsrat. Dieser sei durch die Einschüchterung der Beschäftigten verhindert worden.

Das Hotel Adlon sei kein Einzelfall. Das Landesamt für Arbeitsschutz ermittle beispielsweise auch gegen das Restaurant des Münchener Gastronomen Käfer in der Reichstagskuppel. Auch in diesem Fall lehnte das Landesamt eine Stellungnahme ab. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz droht ein Bußgeld bis zu 30 000 Mark. Werden Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten gefährdet, kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.

Nach Angaben von Sprecher Rath hat das Landesamt im vorigen Jahr allein im Bereich sozialer Arbeitsschutz mehr als 7550 Überprüfungen in Betrieben gemacht, dabei gab es mehr als 11 700 Beanstandungen. Für Fragen des Arbeitsschutzes von Arbeitnehmern und -gebern hat das Landesamt ein Info-Telefon unter der Nummer 90 21-50 00 eingerichtet.

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