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Viele der Flüchtlinge sind bereits stark geschwächt, doch sie wollen weiterhin am Brandenburger Tor ausharren.

© dpa

Hungerstreik am Brandenburger Tor: Berliner Polizei lässt Flüchtlinge protestieren

Die Dauermahnwache am Brandenburger Tor wird weiterhin von der Berliner Polizei geduldet. Außerdem will sie helfen, die Flüchtlinge, die seit Tagen nicht gegessen und getrunken haben, medizinisch zu überwachen. Weniger versöhnliche Töne kommen allerdings vom Innenministerium.

Die Berliner Polizei hat am Freitag zugesichert, dass die Hungerstreikenden am Brandenburger Tor ihren Protest fortsetzen können. Zuvor hatte es noch geheißen, dass einem „Massenselbstmord“ nicht zugesehen werde. „Wir werden die Dauermahnwache nicht beenden. Die Leute können ihren Protest fortsetzen, es wird nicht geräumt“, sagte Polizeisprecher Thomas Neuendorf. Der gesundheitliche Zustand der Hungerstreikenden werde genau beobachtet. „Der Veranstalter hat erklärt, dass medizinisch kundiges Personal vor Ort ist – wenn jemand kollabiert, werden wir helfen.“

Das Bundesinnenministerium zeigt sich in der Sache allerdings nicht kompromissbereit. Man werde keine Ausnahmeregelungen anwenden, sagte ein Sprecher des Ministeriums und verwies auf den Asylartikel des Grundgesetzes: „Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das heißt, es gibt hier in unserem Land klare Regelungen – und übrigens auch Widerspruchsrechte gegen Entscheidungen, aber eben nach Recht und Gesetz, das für alle gilt.“

Deutschland nehme seine humanitären Verpflichtungen sehr ernst und es stehe außer Frage: Wer in Deutschland um Asyl und Flüchtlingsschutz bitte und tatsächlich schutzbedürftig sei, dem biete Deutschland auch Schutz.

„Aber, ob jemand nach den international anerkannten Regeln dieser Hilfe bedarf, das wird im Asylverfahren geklärt und nicht auf Straßen und Plätzen“, sagte der Sprecher. „Eine bevorzugte Prüfung bestimmter Asylanträge geht immer auf Kosten anderer Antragsteller, die dann länger warten müssen.“

Unter den 25 Flüchtlingen vor dem Brandenburger Tor sind nach Darstellung des Bundesamtes für Migration fünf Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Bei sechs Personen wurde der Antrag abgelehnt, aber sie klagen dagegen. Bei elf Personen ist das Asylverfahren noch offen. Bei einer Person steht die Überstellung nach Österreich aus, und eine Person hat eine sogenannte deutsche Niederlassungserlaubnis.

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