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Urteil: In Shisha-Bars ist Rauchen wieder erlaubt

Ein Berliner Gericht hat dem Eilantrag einer Wirtin stattgegeben. In Wasserpfeifen-Cafés darf damit in der Hauptstadt wieder geraucht werden.

Das Rauchverbot in Berlins Gaststätten gilt ab sofort nur noch eingeschränkt. Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof am Freitag entschieden hat, darf zumindest in Wasserpfeifen-Cafés – sogenannten Shisha-Bars – die keinen Alkohol ausschenken, vorläufig wieder geraucht werden. Das Gericht hat dem Eilantrag einer Gastwirtin stattgegeben, weil für sie das Rauchverbot existenzgefährdend sei. Die Umsätze seien bis zum Inkrafttreten des Rauchverbotes Anfang des Jahres überwiegend aus dem Rauchangebot erwirtschaftet worden. Nahezu alle Gäste hätten das Café besucht, um Wasserpfeife zu rauchen. Zusätzlich angebotene Speisen und – ausschließlich alkoholfreie – Getränke seien nur nebenbei konsumiert worden. Kämen Umsätze auch durch Alkoholverkauf zustande, hätte das Gericht vermutlich anders entschieden.

Der Verfassungsgerichtshof ließ offen, ob das Berliner Nichtraucherschutzgesetz ansonsten der Landesverfassung entspreche. Im Eilverfahren sei es nur um die Einschätzung der wirtschaftlichen Folgen gegangen. Wann in der Hauptsache über die Verfassungsbeschwerde der Shisha-Bar entschieden wird, ist offen. Beim Landesverfassungsgericht ist zudem eine weitere Beschwerde eines Kneipenwirtes anhängig. Dieser will erreichen, dass in Bierkneipen mit nur einem Raum weiter geraucht werden darf.

Dem Vernehmen nach wollen die Landesverfassungsrichter aber nun erst einmal eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz abwarten, bevor sie sich wieder mit dem Thema beschäftigen. Wie berichtet hat eine Kneipenwirtin aus Prenzlauer Berg in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Dort wollen die Richter am 30. Juli ihr Urteil verkünden. Nach Einschätzung von Rechtsexperten wird sich das Landesverfassungsgericht danach an der Karlsruher Entscheidung orientieren.

Am Mittwoch dieser Woche hat sich erstmals ein Bezirksparlament gegen das Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen. Die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung stimmte für einen Antrag der „Grauen“, der die Beschwerden der Ein-Raum-Kneipen unterstützt. Zumindest dort müsse Qualmen möglich sein. Laut Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat der Antrag aber keine Folgen. Der Bezirk müsse sich weiter an das Landesgesetz halten. neu/cs

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