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Berlin: Islamische Föderation entlastet

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen Vorstandsmitglieder der Islamischen Föderation eingestellt. Nach Informationen des Tagesspiegels konnte ihnen weder nachgewiesen werden, dass sie ihre Lehrer gezwungen hätten, 20 Prozent ihrer Gehälter an die Föderation abzutreten, noch, dass sie das Land Berlin durch falsche Angaben betrogen hätten. Begründet wird die Entscheidung mit den Erkenntnissen aus der Vernehmung von 22 Religionslehrern sowie mit der Auswertung von Unterlagen, die bei der Föderation sichergestellt worden waren (Aktenzeichen 3 Wi Js 2128/06).

Die Ermittlungen beruhten auf einer Strafanzeige des Präsidenten der Islamischen Religionsgemeinschaft, V. Seine Vorwürfe hatten die Senatsverwaltung für Kultur dazu veranlasst, 200 000 Euro für die Bezahlung der Lehrer einzubehalten, die an Berliner Schulen Islamunterricht erteilen. Während die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen in Sachen Nötigung und Subventionsbetrug nachging, kümmerte sich die Kulturverwaltung um die Klärung des weiteren Vorwurfs, es habe Doppelzahlungen seitens der Arbeitsagentur und des Landes gegeben. In dieser Sache wird heute mit einer Entscheidung gerechnet, wie Sprecher Torsten Wöhlert ankündigte.

Burhan Kesici, Vorstandsmitglied der Föderation, bestätigte gestern auf Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt habe. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte sich nicht äußern. Die Föderation prüft jetzt rechtliche Schritte gegen V., dem sie unter anderem Verleumdung vorwirft. Vor einigen Wochen war V. bereits damit gescheitert, die letzte Vorstandswahl der Föderation anzufechten. Da die Föderation und die Islamische Religionsgemeinschaft institutionell eng verbunden sind, dürfte es weitere Auseinandersetzungen geben.

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