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Berlin: Islamlehrer dürfen von Verfassung abweichen

Die Islamische Föderation darf weiterhin an Berliner Schulen Religionsunterricht erteilen. Das Verwaltungsgericht bestätigte gestern im Hauptsacheverfahren seinen Eil-Beschluss vom 29.

Die Islamische Föderation darf weiterhin an Berliner Schulen Religionsunterricht erteilen. Das Verwaltungsgericht bestätigte gestern im Hauptsacheverfahren seinen Eil-Beschluss vom 29. August. Es blieb dabei, dass die Schulverwaltung die inhaltliche Konzeption des Religionsunterrichts nicht kontrollieren dürfe. Es müsse lediglich sicher gestellt sein, dass die Föderation nicht grundlegend gegen die Verfassung verstoße. Schulsenator Klaus Böger (SPD) kritisierte das Urteil. Mit "dieser Art von Rechtssprechung" werde es nicht gelingen, "bestimmte Richtungen des Islam an die Werte der Aufklärung heranzuführen". Deshalb sei es auch wichtig, mit dem Fach "Islamkunde" von staatlicher Seite eine Alternative anzubieten. Zudem erwägt Böger, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Umstritten ist insbesondere eine Passage des Urteils. Dort heißt es, dass die Islamlehrer "in Einzelfragen aus religiösen Gründen" Auffassungen vertreten dürfen, die von der Verfassung abweichen. Wie berichtet, hatte die Schulverwaltung den Rahmenplan der Föderation unter anderem deshalb abgelehnt, weil die Ausführungen zur Gleichberechtigung von Mann und Frau und zur Gewissensfreiheit nicht eindeutig seien. Dem wollte das Gericht nicht folgen. Stattdessen betonte das Gericht die "grundrechtlich geschützte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit" der Religionsgemeinschaften.

Bögers Sprecher wies gestern auf eine Ungereimtheit hin. So habe das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr der Schulverwaltung ausdrücklich auf den Weg gegeben, den Rahmenplan der Föderation zu prüfen. Hingegen sage nun das Verwaltungsgericht, es gehe nicht an, dass die inhaltliche Konzeption kontrolliert werde. Damit das Land künftig mehr Einfluss erhält, will Böger das Schulgesetz in zweierlei Hinsicht ändern lassen. Zum einen soll verankert werden, dass die Rahmenpläne genau unter die Lupe genommen werden können. Zum anderen sollen nur noch staatlich ausgebildete Lehrer zugelassen werden.

Auch von den Bündnisgrünen gab es gestern Kritik an dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Angesicht ihrer "Nähe" zu der islamischen Organisation Milli Görüs sowie zu der in der Türkei verbotenen Wohlfahrtspartei sei die Islamische Föderation unter der Berliner Bevölkerung islamischen Glaubens höchst umstritten und könne nicht als legitime und akzeptierte Vertretung der Muslime in Berlin gesehen werden, sagte ihr schulpolitischer Sprecher, Özcan Mutlu. Er wiederholte seine Forderung nach einem weltanschaulich neutralen Schulfach, in dem sich alle Schüler gemeinsam mit Werte- und Sinnfrage auseinandersetzen und ein breites Grundwissen über Religionen und Weltanschauungen bekommen. CDU und FDP fordern ein staatliches Wahlpflichtangebot für Religion, Ethik und Philosophie, um mehr Kontrollmöglichkeiten und Verlässlichkeit zu erreichen.

Als gering schätzen Fachleute die Chancen ein, falls die Schulverwaltung in Revision geht. Nur eine engere Fassung des Begriffs "Religionsgemeinschaft" im Schulgesetz würde eine Handhabe gegen die Föderation bieten, sagte ein renommierter Berliner Verfassungsrechtler. Auch über das Verfassungsgericht lasse sich kaum etwas machen, weil der Rahmenplan nicht hart genug gegen Prinzipen des Grundgesetzes verstoße.

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