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Berlin: Islamunterricht: Jurist hält Bögers Pläne für unzulässig

Es wird knapp für die Koalition. Ab Februar will die Islamische Föderation an zwei Schulen Religionsunterricht erteilen, CDU und SPD wollen es verhindern, doch noch immer ist kein gemeinsames Vorgehen erkennbar.

Es wird knapp für die Koalition. Ab Februar will die Islamische Föderation an zwei Schulen Religionsunterricht erteilen, CDU und SPD wollen es verhindern, doch noch immer ist kein gemeinsames Vorgehen erkennbar. Nun steht auch noch die von der SPD im Alleingang geplante Gesetzänderung zum Religionsunterricht offenbar auf juristisch wackligen Füßen. Die bisherigen Vorschläge von Schulsenator Klaus Böger (SPD) seien "verfassungsrechtlich bedenklich" beziehungsweise "verfassungsrechtlich unzulässig", heißt es in einer Stellungnahme Peter von Feldmanns, der 1998 als Richter am Oberverwaltungsgericht mit dem Streit um die Islamischen Föderation befasst war.

Böger hatte auf Grundlage eines Gutachtens des Humboldt-Professors Bernhard Schlink der Fraktion kürzlich mehrere Vorschläge zur Änderung des Schulgesetzparagraphen 23 gemacht. Er geht davon aus, dass die Föderation nur dadurch zu verhindern ist, dass der Begriff der Religionsgemeinschaft im Schulgestz "qualifiziert" wird. Und zwar in dem Sinne, dass sie "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer und die Gewähr der Rechtstreue bieten". Die "Gewähr der Dauer" sei vorhanden, wenn sie mehr als zwölf Jahre bestehe und ihre Mitgliederzahl mehr als ein Tausendstel der Einwohnerschaft betrage.

Eine derartige Einschränkung sei "verfassungsrechtlich offenkundig unzulässig", urteilt Feldmann in seiner Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum sie nur für Religions- , nicht aber für die Weltanschauungsgemeinschaften gelten solle. Hier sei der Entwurf "unvollständig". "Politisch und verfassungsrechtlich bedenklich" sei eine Gesetzesinitiative generell, wenn sie den "einzigen Zweck" verfolge, die Föderation vom Unterricht fernzuhalten.

Wenn dies "ruchbar" werde, so Feldmann, werde die Föderation sogleich vor Gericht einen Antrag auf Vollstreckung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellen, das ihr den Zugang zu den Schulen eingeräumt hatte. Es komme dann womöglich zu einem "unwürdigen Wettlauf" mit dem geplanten Gesetzgebungsverfahren.

"Geruch eines Maßnahmegesetzes"

Auch die CDU hatte bereits davor gewarnt, dass die SPD-Pläne den "Geruch eines Maßnahmegesetzes" hätten, so ihr schulpolitischer Sprecher Stefan Schlede (wir berichteten). Offenbar steht sie mit dieser Einschätzung nicht allein da. Für Feldmann muss ein derartiges Vorgehen "jeden rechtsstaatlich denkenden Beobachter hellhörig machen", da im Rechtsstaat "Gesetze allgemein gelten und nicht für und gegen bestimmte Personen gemacht werden".

Der Richter erinnert aber auch daran, dass das Oberverwaltungsgericht die Schulverwaltung anlässlich des Rechtsstreits 1998 ausdrücklich zur Stellungnahme aufgefordert hatte, ob gegen die Rechtstreue der Islamischen Föderation Bedenken bestünden. Die Verwaltung habe daraufhin "ausdrücklich davon Abstand genommen, in dieser Richtung etwas vorzutragen".

Nun ist die SPD-Fraktion am Zuge. Sie muss die Einwände prüfen und auch den von ihr unterstützten Humanistische Verband im Auge behalten, der bei allzu strenger Einschränkung des Paragraphen 23 auch mit auf der Strecke bleiben könnte. Wie sie sich aus dieser prekären Lage befreit, ist noch nicht absehbar.

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