zum Hauptinhalt

Berlin: Junger Serientäter nutzte Bewährung für neue Raubzüge

Polizei nahm 19-Jährigen jetzt wieder fest Debatte über Umgang mit kriminellen Jugendlichen

Von

Die Polizei hat einen mit Haftbefehl gesuchten Serientäter gefasst. Wie gestern bekannt wurde, ist der 19-jährige Deutsche Pascal W. bereits am 5. Mai festgenommen worden. Erst Ende März endete seine Jugendhaftstrafe von 14 Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt war. „Die vergangenen Wochen nutzte er, um weiter eifrig Raubüberfälle zu begehen“, sagte ein Ermittler.

Pascal W., der in Neukölln gemeldet ist, startete seine kriminelle Karriere bereits im Alter von neun Jahren. Da wurde er beim Stehlen erwischt. Mehr als 200 Mal ist er seither straffällig geworden – vor allem wegen zahlreicher Büroeinbrüche und Eigentumsdelikte. Deswegen musste er schon einmal eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verbüßen. Aufsehen erregte der 19-Jährige, als ihm im September 2006 bei einer Vernehmung in Polizeigewahrsam in der Bulgarischen Straße in Treptow die Flucht gelang: Es war ihm gelungen, seine Hand aus einer Fessel zu befreien, und er konnte entkommen.

Unterdessen schwelt der Streit um den Umgang mit jugendlichen Serientätern weiter. Nach der umstrittenen Forderung von Oberstaatsanwalt Roman Reusch, die Untersuchungshaft als „Erziehungsmittel“ für junge Wiederholungsstraftäter zu nutzen, haben FDP, Grüne, CDU und SPD am Freitag eine Klarstellung gefordert, dass es nicht der Arbeitsstil der Staatsanwaltschaft in Berlin ist, U-Haft als Erziehungsmethode zu verhängen. Die U-Haft soll rechtlich die Durchführung der Hauptverhandlung sichern. Auch Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sprach von „zum Teil absolut inakzeptablen Aussagen“.

Am Freitag gab es darüber ein Gespräch zwischen von der Aue mit Generalstaatsanwalt Ralf Rother und Chefankläger Andreas Behm. Die Staatsanwaltschaft prüft laut Justizsprecherin Barbara Helten noch, ob sie als dienstvorgesetzte Behörde ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen Reusch einleitet. Reusch ist zugleich Leiter der Spezialabteilung für jugendliche Serienstraftäter bei der Staatsanwaltschaft

Derzeit sind dort 476 Intensivtäter registriert. Der älteste von ihnen ist 1972 geboren, die jüngsten sind erst 13 Jahre alt. 80 Prozent von ihnen haben einen Migrationshintergrund. Bundesweit ist Berlin Vorreiter im Umgang mit schwer kriminellen Jugendlichen. Im Sommer 2003 setzten sich Polizei und Staatsanwälte zusammen, legten Kriterien fest, wer ein „Intensivstraftäter“ ist, und schlugen die Einrichtung einer Ermittlereinheit bei der Staatsanwaltschaft vor, die sich ausschließlich mit den besonders schweren Fällen unter den straffälligen Jugendlichen kümmert. Das betrifft Jugendliche, die innerhalb eines Jahres mit zehn Straftaten aufgefallen sind oder mit besonders brutalen Taten. Die zehn Dezernenten der bundesweit einmaligen Abteilung 47 befassen sich seither mit denselben Tätern und beobachten ihre Entwicklung. Seit diesem Jahr nimmt die Staatsanwaltschaft auch die Gruppe der sogenannten Schwellentäter ins Visier. Das sind Jugendliche, die mehr als fünf Mal zugeschlagen oder andere beraubt haben. Rund 1200 Jugendliche werden auf 60 Berliner Jugendstaatsanwälte verteilt. Mit dem Projekt will die Justiz verhindern, dass aus diesen Jugendlichen Intensivstraftäter werden. Auch die Kooperation zwischen Schulen, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft soll verbessert werden.

Berliner Jugendrichter haben sich im vergangenen Jahr im Tagesspiegel dafür ausgesprochen, bei Intensivtätern auch eine Heimunterbringung als letzte Alternative in Betracht zu ziehen. Auch bei ihnen stößt jedoch der Vorschlag, die U-Haft als Erziehungsmittel einzusetzen, auf Ablehnung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false