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Als eine der reichsten Schatzkammern Europas genießt das - Grüne Gewölbe - in Dresden Weltruf. Den Höhepunkt des Rundgangs bildet das Juwelenzimmer mit den Juwelengarnituren Augusts des Starken und seines Sohnes, einer einmaligen historischen Kollektion repräsentativen Schmucks des 18. Jahrhunderts. Am frühen Montagmorgen des 25.11.19 wurde in der Schatzkammer der Dresdner Residenz, dem Grünen Gewölbe eingebrochen. Dabei wurden Gegenstände im historischen Teil der Sammlung, darunter drei Juwelengarnituren entwendet worden. Die Räume des Museums sind eigentlich streng gesichert.

© imago images/Rainer Weisflog / imago images/Rainer Weisflog

Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe: Freistaat Sachsen verklagt Sicherheitsfirma auf Schadensersatz

Im Zusammenhang mit dem Einbruch ins Grünen-Gewölbe will Sachsen nun Schadenersatz in Höhe von fast 316.000 Euro geltend machen. Aus Sicht des Freistaates habe der Wachdienst fehlerhaft gearbeitet.

Wegen des Kunstdiebstahls im Historischen Grünen Gewölbe bei einem Einbruch im November 2019 verlangt der Freistaat Sachsen Entschädigung von der Sicherheitsfirma, die auch das Residenzschloss betreut. Ende Dezember 2022 ist die Schadenersatzklage gegen die Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut GmbH im Zivilbereich eingegangen, wie ein Sprecher des Landgerichts Dresden am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Darin werden ein Teil des Diebstahlschadens in Höhe von 15 Millionen Euro sowie rund 316.000 Euro für Schäden an Gebäude und Einrichtungen geltend gemacht. Aus Sicht des Freistaates habe der Wachdienst fehlerhaft gearbeitet. „Der Rechtsstreit ist noch nicht terminiert.“

Der Kunstdiebstahl aus dem weltberühmten Schatzkammermuseum im Residenzschloss am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter hatten 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von 116,8 Millionen Euro erbeutet. Mitte Mai waren fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan vom Landgericht als Täter verurteilt worden, sie gingen in Revision. Im Zuge von Sondierungen für eine mögliche Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war Ende 2022 ein Großteil der Beute zurückgegeben worden.

Der Freistaat hatte in einem sogenannten Adhäsionsverfahren insgesamt fast 89 Millionen Euro Schadenersatz geltend gemacht – für die zurückgegebenen, teils beschädigten und die noch fehlenden Schmuckstücke sowie für Reparaturen der zerstörten Vitrinen und am Museumsgebäude. Die Strafkammer bejahte einen generellen Anspruch auf Schadenersatz. Sie lehnte die aufwendige Wertermittlung zum Schmuck mittels Sachverständigengutachten mit Verweis auf die unangemessene Verzögerung des Prozesses aber ab. (dpa)

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